Gibt es einen Alternativ-Vorschlag für die Finanzierung von den RFGZ?

Die RFGZ haben eine klare Vor­stell­ung davon, wie eine Gebühr für den öffent­lich-recht­lichen Rund­funk aus­sehen sollte:

  • Sie muss trans­pa­rent und für jeden Bürger ein­deu­tig und gleich sein.
  • Dennoch soll die Gebühr eine soziale Kom­po­nen­te inne haben. Als ein­fach­ste Lös­ung lässt sich das an einer al­lge­mein gültigen Regel fest machen: Wer keine Steuern zahlt, zahlt auch keine Rund­funk-Gebühr­en. Wenn der Staat nichts holen kann (oder holen will), sollte es der Rund­funk ebenso halten. Denn der öffent­lich-recht­liche Rund­funk ist für die Bürger und hat somit auch eine soziale Ver­ant­wort­ung.
  • Das Ver­fahr­en muss kosten­günstig, glaub­würdig, unab­hängig und zuver­lässig sein.

Wir favori­sieren eine simple Lösung: Den Einzug einer «Medien­pau­schale» durch das Finanz­amt. Dabei gilt die gleiche Staats­ferne wie für die Kirchen, für die der Fiskus die Kirchen­steuer ein­zieht. Die Finanz­ämter sollen ledig­lich als Dienst­leister für die öffent­lich-recht­lichen Sende­an­stal­ten auf­tre­ten. Dafür sollen sie auch eine Auf­wands­ent­schä­di­gung erhalten. Die wird jedoch mit größter Wahr­schein­lich­keit deut­lich unter dem Niveau liegen, das eine GEZ mit­tler­weile er­reicht hat.

Es macht keinen Sinn, Geld für die Ermittlung, Bestätigung und Verwaltung derer auszugeben, die kein Geld einbringen.

Über das Finanz­amt lässt sich auch sehr einfach und daten­sparsam — also ohne un­nötige Weiter­gabe von sensi­blen Bürger­daten — der von uns erhoff­te soziale Aspekt reali­sieren. Denn die Ämter wissen, von wem sie Steuern ein­ziehen. Damit entfällt der arbeits­auf­wän­dige, kosten­in­tensi­ve und für Betrof­fene un­wür­dige Pro­zess der Antrags­stel­lung für eine Be­frei­ung von Gebüh­ren.

Weniger Aufwand und echte Gebührengerechtigkeit führt zu Kostensenkungen.

Eine Durch­füh­rung durch die Finanz­ämter hätte einen sehr posi­tiven Effekt für jeden, der eine Rund­funk­ab­gabe zahlen muss: Aufgrund der sehr hohen Effek­tivi­tät — es muss ja jeder Steuer­zahler ohne wenn und aber zahlen — und einem extrem opti­mier­ten Ab­lauf beim Ver­sand der Rech­nun­gen bzw. ganz all­ge­mein beim Ge­bühr­en­ein­zug, führt das mit sehr großer Wahr­schein­lich­keit zu einer er­heblich­en Re­du­zie­rung der Gebühren.

Mit geschätzten 10 - 12 € wären Sie dabei!

Grob über­schläg­ig ergäbe unser alter­nativ­es Modell für jeden eine Gebühren­senkung von 30 - 40%. Bei Doppel­verdie­nern gäbe es zwar eine Erhöhung um etwa den gleichen Prozent­satz. Aller­dings hätte dieses Ver­fahren einen ganz großen Vor­teil, der sich auch bei vielen Doppel­ver­die­nern aus­wirken könnte: Der Betrag steht un­zweifel­haft fest. Egal, ob even­tuell noch irgend­wo ein Neben­job erle­digt wird, oder im Garten­haus noch ein Radio steht: Alles wäre be­zahlt. Und spätestens dann wird es auch bei Mehr­fach­ver­die­nern preis­wer­ter als jetzt.

Und die Sender hätten das Gleiche Geld!

Das Verfahren wäre sogar weitest­gehend Auf­kommens­neutral für die Sender: Bereits bei 10€ pro Steu­er­zahl­er käme in etwa der Be­trag zusam­men, der den Sendern bisher zur Ver­fü­gung stand. Das war ja bereits eine recht statt­liche Summe (s. dazu die Be­rech­nung­en von pc-gebuehr.de). Also gewin­nen eigentlich Alle. Dafür müssen lediglich einige Sicht­weisen ge­ändert und alte Zöpfe ab­geschnit­ten werden. Das wird das Schwerste von Allem.

Zuletzt aktualisiert am 07.03.2008 von Norbert Simon.

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