Wessen Interessen vertreten die RFGZ?
Immer wieder wird — als Frage oder Feststellung — per E-Mail übermittelt, die RFGZ seien lediglich eine Interessenvertretung für Firmen und Gewerbetreibende. Die RFGZ wollen ja nur die Doppelbelastung der Firmen und Gewerbetreibenden abschaffen.
Das stimmt so nicht, daher möchten wir unseren Ansatz gern allgemeiner darstellen:
Jeder Bürger wird mit den Folgen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags mehrfach zur Kasse gebeten
Grundsätzlich zahlt jeder Bürger mehrfach, da die Gebühren der Unternehmen letztendlich vom Verbraucher bezahlt werden. Die Unternehmen müssen diese zusätzliche Belastung erwirtschaften und das macht jedes Unternehmen über den Preis beim Endkunden.
Das sind doch nur ein paar Cent!
Natürlich. Die Mehrwertsteuererhöhung macht pro Euro auch „nur“ 3 Cent aus. Aber „mehr Wert“ bekommen Sie gerade deshalb nicht.
Wenn Sie sich beim Metzger etwas Aufschnitt kaufen, enthält jede Wurstscheibe ein wenig Geld für die Rundfunkanstalten. Denn der PC für die Steuererklärung im Büro gilt als „neuartiger Rundfunkempfänger“. Wovon der Metzger allerdings nicht viel hat. Denn säße er vor dem Rundfunkempfänger, bekämen Sie ja keine Wurst.
Gebührengerechtigkeit = preiswerter
Wir wollen vor allem eines: Gebührengerechtigkeit. Daraus folgt rechnerisch, dass ein erheblicher Teil der Bürger spürbar weniger Rundfunkgebühren zahlt und darüber hinaus endlich diese fragwürdige Kriminalisierung («Schwarzseher») aufhört. Wobei in der Berechnung unberücksichtigt bleibt, ob die immer wieder geforderte „Gebührenneutralität“ eine zwingende Notwendigkeit ist.
Im nächsten Schritt muss nämlich die Frage erlaubt sein, was der Bürger für sein Geld bekommt, sprich: Ob die Gebühren sinngemäß und angemessen für den genannten Zweck eingesetzt werden. Mangels transparenter Abrechnung der Anstalten ist das z.Z. noch unprüfbar.
„Isch ´abe gar kein Rundfunkdings…“
Kein Handy, kein PC, kein DVD-Player, kein Navigationssystem im Auto,… — gar nichts?
Da es statistisch gesehen mehr Handys als Einwohner gibt, gilt im Zweifelsfall, dass Sie beweisen müssen, dass Sie womöglich keines haben.
Eine besondere Absurdität des aktuellen Verfahrens ist die Tatsache, dass Sie gegebenenfalls beweisen müssen, dass Sie etwas nicht haben. Das dürfte langsam nahezu unmöglich werden, denn der Begriff „neuartiger Rundfunkempfänger“ (lt. Staatsvertrag) lässt sich mit etwas Phantasie auf nahezu alles anwenden, das mit Strom funktioniert.
Sie können sich zwar weiterhin den Rundfunkmedien verweigern. Der Gebührpflicht können Sie jetzt — Höhlenbewohner mal außen vor — allerdings kaum mehr entkommen. Wir haben es also genau genommen nicht mehr mit einer Gebühr, sondern mit einem äußerst undurchsichtigen Modell einer mit Sonderregelungen und Ausnahmen gespickten Gerätesteuer zu tun. Diese wird von — wie gerne betont wird — „staatsfernen“ Anstalten erhoben. «Steuern» darf jedoch nur der Staat fordern. Hier stimmt etwas nicht.
Außerdem lässt sich die Frage, warum etwas bezahlt werden soll, was man gar nicht nutzen will auch anders stellen: Warum soll man für etwas bezahlen, dass man während der Arbeit gar nicht nutzen kann?
Die goldene Mitte
Diejenigen, die nicht mögen und diejenigen die nicht können sind immer Bürger, also Menschen. Und ob die nicht wollen oder nicht können spielt beim aktuellen Modell keine Rolle: wir alle müssen.
Bereits über versteckte Kosten in der Wirtschaft muss das jedermehrfach. Was liegt also näher, als eine klare Regelung („1x pro Steuerzahler“) zu treffen, die keine weiteren versteckten Kosten enthält.Durch das jetzige Modell steigen ja selbst die Schöpfer nicht mehr durch.
Noch immer Fragen? Bitte: Fragen Sie!
Zuletzt aktualisiert am 05.08.2008 von Harald Simon.
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