Bezahlter Unsinn
09.07.2009
Ein Gutachten kommt zu dem Ergebnis, ein Werbeverbot in den öffentlich-rechtlichen Medien sei verfassungswidrig. Artikel 5 schütze die Meinungsfreiheit und damit das Recht auf Werbung.
Das würde dann also bedeuten, dass jeder Hausbesitzer an seiner Fassade Plakate erdulden muss, wenn er dafür bezahlt wird. Die werbefreien Jugendsender der öffentlich-rechtlichen Sender werden jetzt bestimmt alle verklagt.
Allerdings: Im Grundgesetz steht auch, dass mir niemand etwas aufzwingen darf. Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender ihre „Plakatwände“ abbauen, dann ist das deren freies Entfaltungsrecht, das ich als Werbetreibender akzeptieren muss. Werbung für Zigaretten lehnen sie ja schon jahrelang ab, was dem Gutachten zufolge ein Verstoß gegen Artikel 5 wäre. Die Tabak-Industrie könnte sich Prozesse für die Meinungsfreiheit sicher leisten. Warum hat sie die nicht geführt?
Da die öffentlich-rechtlichen Sender sich momentan nur sehr eingeschränkt „erkennbar von den Privaten unterscheiden“, wäre ein Werbeverbot ein erster Schritt, das zu ändern. Wenn dadurch z.B. der Absatz derRentnerbravo fällt, hätte das womöglich sogar einen Effekt auf die Gesundheitskosten – jedes Ding hat seine zwei Seiten … .
©2006-2010 RFGZ / Norbert Simon | Impressum | Letzte Aktualisierung: 19.08.2010
