Ich zahle Rundfunkgebühren, betreibe aber zusätzlich ein Home-Office. Muss ich dafür extra zahlen?
Home-Office und private Gebührenzahlung
Dieser Fall ist strittig. Denn einerseits steht im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, dass die gewerbliche Nutzung von „neuartigen Rundfunkempfangsgeräten“ eine Gebührenpflicht auslöst. Andererseits steht dort, dass diese Gebühr nur fällig ist, wenn nicht schon für andere Geräte bezahlt wird.
Wenn Sie im Home-Office nur einen PC stehen haben, Radio und Fernseher ordnungsgemäß für Ihre Privatadresse gemeldet sind, vertreten die Anstalten die Meinung, der PC sei gebührenpflichtig. Dagegen sind z.Z. Klagen anhängig.
Zuletzt aktualisiert am 05.04.2008 von Norbert Simon.
©2006-2012 RFGZ / Norbert Simon | Impressum | Letzte Aktualisierung: 11.04.2012
