Ich habe mich nicht angemeldet, bekomme aber einen Zahlungsbeleg. Was jetzt?
Für die „Zwangsanmeldung“ gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Ein frustrierter „Gebührenbeauftragter“ hat einfach anhand Ihrer Daten eine Anmeldung gestartet
- Ein „Spassvogel“ hat Sie mal eben auf der GEZ-Seite angemeldet*
Der Grund ist egal, Sie müssen handeln:
- Widersprechen Sie dem Schreiben Ihrer Rundfunkanstalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
- Fordern Sie eine Kopie der Anmeldung mit gut erkennbarer Unterschrift.
- Erklären Sie unmißverständlich, dass Sie keine Anmeldung vorgenommen haben.
- Verlangen Sie innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) eine schriftliche Bestätigung über die Vernichtung der erfassten Daten.
- Erklären Sie unmißverständlich, dass Sie nach erfolglosem Verstreichen der Frist (keine Erklärung, keine Anmeldungskopie) Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen die GEZ stellen.
Bei ordnungsgemäßer Arbeitsweise der GEZ kann nur eine gefälsche Urkunde Auslöser für den Vorgang sein. Als Nutznießer dieser Fälschung die GEZ als Urheber anzunehmen ist die einfachste Möglichkeit, Bewegung in die Sache zu bringen. Denn dann muss die GEZ die vorhandenen Unterlagen beibringen und den Vorgang offen legen.
Wichtig: Diese Regeln gelten natürlich nur, wenn Sie keinen Antrag - auch nicht „versehentlich“ - unterschrieben haben. Entgegen allgemein gültigen Regeln des Verbraucherschutzes haben Sie bei Anmeldungen zur Rundfunkgebührenpflicht kein 14-tägiges Rücktrittsrecht für „Haustürgeschäfte“, das Fernabsatzgesetz gilt offenbar ebenfalls nicht.
* Das geht völlig problemlos! Probieren Sie es einfach mal auf der Seite der GEZ aus. Damit niemand Ärger bekommt, wählen Sie einfach die Adressdaten des Geschäftsführers der GEZ (Hans Buchholz, Freimersdorfer Weg 6, 50656 Köln). Der kann sicher glaubhaft machen, dass er sich nicht im Internet angemeldet hat. Falls er daran scheitert, weisen Sie gleich auf ein Problem hin, dass er vielleicht mal lösen sollte… .
Zuletzt aktualisiert am 05.02.2009 von Norbert Simon.
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