Ich mache für mein Kleingewerbe die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit dem PC. Kostet das Rundfunkgebühren?

Gebührenplicht durch das Finanzamt

Karrikatur: Konzertierte Aktion

Karrikatur mit freundlicher Genehmigung von Götz Wiedenroth

Sie haben ein Klein­gewerbe und nutzen — wie vom Finanz­amt gefordert — die Soft­ware für die Umsatz­steuer­erklärung per Internet. Sie nutzen dafür den Spielcomputer Ihres Sohnes einmal im Monat. Deshalb ist das Gerät nach den Vorstellungen der Rundfunkanstalten gebühren­pflichtig, denn es ist jetzt nicht mehr ausschließlich privat genutzt.

Gegen diese Annahme der Anstalten laufen z.B. mehrere Klagen. Sie sollten das ebenfalls erwägen, falls Sie betroffen sind: Je mehr das tun, desto wahrscheinlich gerät diese Regelung ins Wanken!

Zuletzt aktualisiert am 29.04.2008 von Norbert Simon.

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