Ich mache für mein Kleingewerbe die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit dem PC. Kostet das Rundfunkgebühren?
Gebührenplicht durch das Finanzamt

Karrikatur mit freundlicher Genehmigung von Götz Wiedenroth
Sie haben ein Kleingewerbe und nutzen — wie vom Finanzamt gefordert — die Software für die Umsatzsteuererklärung per Internet. Sie nutzen dafür den Spielcomputer Ihres Sohnes einmal im Monat. Deshalb ist das Gerät nach den Vorstellungen der Rundfunkanstalten gebührenpflichtig, denn es ist jetzt nicht mehr ausschließlich privat genutzt.
Gegen diese Annahme der Anstalten laufen z.B. mehrere Klagen. Sie sollten das ebenfalls erwägen, falls Sie betroffen sind: Je mehr das tun, desto wahrscheinlich gerät diese Regelung ins Wanken!
Zuletzt aktualisiert am 29.04.2008 von Norbert Simon.
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