Die böse Produktwerbung
15.12.2006
Da will die EU doch tatsächlich durchsetzen, dass bald ganz offiziell „Product Placement“ im Fernsehen rechtens sein soll. Bedingung ist, dass vorher, nachher und mittendrin darauf aufmerksam gemacht werden muss, dass hier eine Produkt-Werbung stattfindet.
Dann werden Sendungen wie „Wetten dass?“ nahezu unsendbar. Allein bis alle Filme, Bücher, CDs, Süssigkeiten etc. im Vorspann genannt sind, für die „uns Tommi“ sein Schaulaufen veranstaltet, kostet ja dann schon 20 Minuten Sendezeit. Wobei das die Annahme voraussetzt, die Liste wird in lesbarer Buchstabengröße und ausreichender Dauer für ledilich schnelle Leser angezeigt. Die geforderten Einblendungen der Sponsoren und Werbenden während der Sendung lassen dann kaum mehr Platz für ein vernünftiges Bild auf das schöne, breite Sofa.
Besonders bizarr ist die Ablehnung der ÖR, wenn man die jüngere Geschichte zurückblättert. Da war die FAZ geneigt, mit Watergate zu vergleichen, selbst der Tatort wurde als Werbezone entlarvt. Es wurde auf Abschreckung gesetzt, man vergass dabei jedoch bestehende Verträge. Sich jetzt den Heiligenschein aufzusetzen und Herstellernamen aus einer Sendung mit dem Geld der Gebührenzahler herauszuschneiden, bei denen gerade dieser eine Schlüsselrolle hat, will so gar nicht in die Weihnachtszeit passen. Denn zu Weihnachten soll man geben, nicht nehmen. Und ganz bestimmt soll man Literatur nicht verstümmeln.

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