Die Rechnung bitte!
16.03.2007
Was bestellt ist, wird mit Rechnung geliefert. Gängige Praxis heisst jedoch nicht, dass sich eine „Mal schon mal nicht“- Behörde wie die GEZ an diese Gepflogenheiten halten müsste. Die hat da ihre ganz eigenen. Da wird für nicht Bestelltes ohne Rechnung Geld verlangt.
Es beginnt mit «Kontoauszügen». Darauf ist der Empfänger grundsätzlich im Minus und möge das doch bitte mit dem anhängenden Überweisungsträger begleichen oder — besser noch — gleich einem Lastschrift-Verfahren zustimmen.
Allerdings geht diesem Kontoauszug keine Rechnung voraus. Also das, was auch das Finanzamt (eine „richtige“ Behörde) beispielsweise für die KFZ-Steuer verschickt, um seine Forderung bekannt zu machen. Und um etwas für die Aktenordner zum Abheften beizubringen. Außerdem stellt dieses Stück Papier juristisch gesehen einen Meilenstein dar: Denn damit wird die Forderung „streitbar“.
Offenbar will die GEZ jedem Streit aus dem Weg gehen. Denn es wird einfach erst einmal nichts verschickt, worum sich streiten ließe. Ein «Kontoauszug» ist ja genaugenommen nur eine Kundeninformation, dass irgend etwas im Minus ist. Im Normalfall ist das so spannend wie ein umfallender Sack Reis in China. Aber es ist halt die GEZ. Die ist für eigenwillige Praktiken berühmt, da ist Sorgfalt sehr wichtig.
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass «keine Rechnung = keine Zahlung» bedeutet. Denn wir wollen uns ja streiten. Über diese freche Umnutzung von Arbeitsmitteln zu Spaßgeräten, die GEZ-pflichtig sein sollen. Das könnte eigentlich nur noch die GEMA toppen, wenn sie aufgrund rückläufiger Tonträger-Verkäufe eine Gebühr auf Bohrmaschinen erhebt, weil das Motorengeräusch so klingt wie so mancher Bewerber von „Deutschland sucht den Superstar“. Aber wir wollen hier keine schlafenden Hunde wecken,… .
Wir beharren natürlich auf einem «Gebührenbescheid». Als Antwort schickt die GEZ maschinell gefertigte Briefe mit interessantem Inhalt:
Der Gebührenbescheid wird erstellt, wenn geschuldete Rundfunkgebühren nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet werden.
Das bedeutet also, man bekommt keine Rechnung, wenn man bezahlt! Besser noch: Man soll eine Forderung bezahlen, die nicht per „streitbarer“, ordentlicher Rechnung bekannt gemacht wird und kann vermutlich diese Zahlung dann — mangels Rechnung — nachträglich nicht anfechten! Vom fehlenden Beleg für das Finanzamt ganz zu schweigen.
Wir haben jetzt der GEZ mitgeteilt, dass wir gerne bereit sind, die erforderliche Zeit abzuwarten, bis man sich dort in der Lage sieht, einen Gebührenbescheid auszustellen. Denn es wird höchste Zeit, einen Streit vom Zaun zu brechen. Andernfalls geht die fragwürdige Gebühr ab 2009 in die nächste Runde und dann wird die mit den Öffentlich Rechtlichen verstrickte Politik (oder wie nennt man das, wenn z.B. ein Parteivorsitzender und Ministerpräsident gleichzeitig Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist?) sich kaum mehr in der Lage sehen, eine zeitgemäße Lösung zu finden. Im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF, Sie bekämen eigentlich zu wenig, ist das beängstigend.

Einen Kommentar schreiben