Die Katze ist aus dem Sack…

02.06.2007

«Inflationsausgleich». Das ist also das Zauberwort.

Ohne Qualitätsgarantie oder Definition eines Nutzens mehr wollen.

Ein toller Schachzug, der öffentlich rechtlichen Rundfunk, öffentlich rechtliches Fernsehen und nicht bestellte Leistungen der öffentlich rechtlichen Sender auf Werkzeugen wie PC, Handy und sonstigen Netzgeräten 8,5% teurer machen soll. Das unterschreite sogar die Kostensteigerungen der Branche. Stellt sich halt die Frage, warum diese Kostensteigerungen nur von Seiten der Öffentlich Rechtlichen beim Verbraucher ankommen.

Zugegeben: Mit vermehrten Telefonspielchen animieren die Privaten die Zuschauer verstärkt, die Einnahmen der Sender aufzubessern. Die „gefühlte Sommerpause“, in der Serien statt mit aktuellen Folgen per Wiederholung von alten Staffeln gesendet werden, wird irgendwie länger. Aber immerhin bleibt in beiden Fällen dem Verbraucher die Wahl, ob er Geld in die Hand nimmt, oder eine Wiederholung ebenfalls Unterhaltungswert haben kann.

Bemerkenswert ist ebenfalls, dass offenkundig keinerlei Anstrengungen unternommen werden, ein den geänderten Lebensumständen angepasstes Gebührenmodell anzubieten. Die Anpassung finden allem Anschein nach lediglich in Form des «Inflationsausgleichs», zugunsten der öffentlich rechtlichen Sender statt.

Dazu kommen dann noch kleine Nebengeschäfte. So ist eine Befreiung von den Rundfunkgebühren aufgrund wirtschaftlicher Umstände für Betroffene, neudeutsch: «ALG-Empfänger», mittlerweile praktisch unmöglich. Da hat das Wort „Zuschlag“ eine doppelte Bedeutung. Den bekommen ALG-Empfänger per Gesetz (§ 24 SGB II) beim Übergang von Stufe I in Stufe II. Damit sollen Übergangshärten abgefedert werden (Bt-Drs. 15/1516, S. 58; vgl. LPK SGB II, Rz. 3 zu§ 24 SGB II). Von diesen Härten sieht sich wohl ganz besonders die GEZ betroffen. Denn bei jedem, der den Zuschlag erhält, schlägt die GEZ zu und verweigert eine Gebührenbefreiung. Dass der Zuschlag in den meisten Fällen von anderen Ämtern z.B. für Unterhaltszahlungen eingezogen wird, also genau genommen nie beim ALG-Empfänger ankommt, spielt dabei keine Rolle.

Im „Medienbundesland“ Nordrhein-Westfalen haben die Grünen versucht, dieses Geschäftsgebaren der GEZ — als Handlanger der öffentlich rechtlichen Sender — einzuschränken. Ohne Erfolg.

Hier wird offenbar an Wehrlosen getestet, wie weit man es treiben kann, bis nichts mehr geht. Anscheinend kann sich ein wirtschaftlich gut abgesicherter Landtagsabgeordneter in NRW nur begrenzt vorstellen, dass 17,04 EUR für manche Familie den Gesamtumsatz für mehrere Tage darstellen. Bei einen ALG-Empfänger macht die Fernsehgebühr rund fünf Prozent seines verfügbaren Geldes aus (alte Länder). Beim Abgeordneten sind es gerade mal 0,3 Prozent. Für den sind 8,5% Gebührenerhöhung daher unmerklich, beim ALG-Empfänger sind es rund ein halber Prozentpunkt seiner Unterstützung.

Da der „unabhängige Rundfunk“ letztendlich von Ministerpräsidenten seine abschöpfbaren Quellen genehmigt bekommt, ist die Reiseroute klar. Denn sowohl an den entsprechenden Stellen in der Politik, als auch in de Rundfunkgremien finden sich erschreckend auffallend die gleichen Köpfe, allen voran „Waschen und Rasieren“-Kurt Beck. Der ist SPD-Vorsitzender, Ministerpräsident in Rheinland Pfalz, und Vorsitzender des Rundfunkrates in Personalunion. Allein seine „Abgeordnetenentschädigung“ lässt in kaum geeignet erscheinen, das Problem eines ALG-Empfängers oder einfachen Arbeitnehmers mit zwei Kindern wirklich nachvollziehen zu können. Und die Wahrscheinlichkeit, dass er als Ministerpräsident gegen etwas stimmt, was er im Rundfunkrat begrüßt hat, um dort sein Geld wert zu sein, dürfte geringer sein als ein Sechser im Lotto mit Zusatzzahl.

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