Still ruht der See?
09.07.2007
Es war ein wenig ruhig in den letzten Wochen hier. Das hatte mehrere Gründe.
Erzwungener Providerwechsel
Ein wesentlicher Grund war die Kündigung des Hosting-Vertrages durch den Provider. Der verwechselte die RFGZ mit einem anderen „Verein“ aus Frankfurt, der einmal sehr medienwirksam gegen die „Internet-Gebühr“ aufgetreten ist. Der hat nicht nur irrenführend mit Spendenquittungen geworben, obwohl er noch nicht mal eingetragener Verein war, sondern hat auch seine Rechnungen nicht bezahlt. Soweit bekannt, laufen staatsanwaltliche Ermittlungen. Warum das RFGZ-Gründungsmitglied aus Braunschweig (!) , das die RFGZ-Seiten ehrenamtlich auf eigene Kosten betreibt, alle (!) Verträge gekündigt bekommt, obwohl es im fragwürdigen Verein nicht einmal Mitglied war, — keiner weiß es. Der Umzug ging relativ glatt, aber es hing halt noch etwas mehr dran, als nur diese eine Seite.
Inkompetenz der GEZ/ÖR
Der nächste Grund sind die Öffentlich Rechtlichen Anstalten, bzw. die GEZ. Trotz mehrfacher Aufforderung von mehreren Mitgliedern bzw. „Möchtegerngebührenzahlern“ war bzw. sind die GEZ und die jeweils zuständigen Rundfunkanstalten offenbar unfähig. Unfähig, einen Gebührenbescheid auszustellen. So lange der fehlt, ist man als Gebührenzahler rechtlos, denn es fehlt die Grundlage für einen Widerspruch (s. Die Rechnung bitte!).
Statt dessen verschickt die GEZ höchst bizarre Schriftstücke. Da steht dann schon mal sinngemäß „wenn Sie nicht zahlen, bekommen Sie einen Gebührenbescheid!“. In „Zahlungserinnerungen“ wird dann noch ein Säumniszugschlag angekündigt, der erhoben wird, wenn man nicht zahlt. Wenn man aber jetzt zahlt, bekommt man keinen Bescheid. Wobei man zweimal per Einschreiben mit Rückschein um den Bescheid gebeten hat. Interessantes Geschäftsgebaren.
Geht doch!
Rund 6 (in Worten: sechs) Monate nach der ersten Aufforderung zur Ausstellung eines Gebührenbescheides ist es NDR und GEZ endlich gelungen, einen auszustellen. Sicher lag es keinesfalls daran, dass erst eine Druckerei gefunden werden musste, die zu Dumpingpreisen und ohne Ausschreibungsverfahren bereit war, die Formulare herzustellen. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Zeitfenster gibt (s. Gebühren-Igel, bereits im Juni, WDR & PC-Gebühr, hat Anfang Juli immer noch keinen, HR), kann das kein Grund sein. Denn die GEZ arbeitet für alle ÖR und verwendet demnach vermutlich für alle sogar das gleiche Formular (Formular-ID GEZ 0315 04.2007). Auf dem findet sich dann — endlich — auf der Rückseite die Rechtsbehelfsbelehrung, wonach gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden könne. Zur Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Was folgt
Jetzt werden erst einmal die per Gebührenbescheid geforderten Beträge gezahlt. Immerhin wird in alter Rechtschreibung und mit hervorgehobener Schreibweise ein BUSSGELDVERFAHREN und eine VOLLSTRECKUNG angedroht. Sanftere Gemüter müssen derart eingeschüchtert womöglich erst einmal die Windeln wechseln. Aber wie heisst es doch: «Wer schreit ist im Unrecht».
So muss es den Multifunktionsvorsitzenden (SPD, Rundfunkrat, Ministerpräsident Rheinland-Pfalz) Herrn «Waschen und Rasieren» Beck, betroffen machen, dass ausgerechnet ein Verwaltungsgericht seines Bundeslandes gegen die GEZ entscheidet.
Dieses Urteil lässt erwarten, dass sich nun weitere Händler die Frage stellen, warum sie für etwas zahlen, was sie gar nicht nutzen. Die Kernfrage, mal wieder. Immerhin regt sich mittlerweile sogar in der Politik Unmut. Das macht Mut und motiviert, den Herrschaften in Berlin und den jeweiligen Landeshauptstätten noch etwas mehr Dampf zu machen.
Ach ja: Der Widerspruch auf o.a. Bescheid wird hier in Kürze ebenfalls veröffentlicht.

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