20% Mehrwertsteuer?

20.08.2007

Wir haben es schon immer gewusst. Die Politik verteilt Kosten so geschickt, dass wir zwar merken, wie uns das Geld aus der Tasche gezogen wird. Wir wissen allerdings nicht so recht, wo. Immerhin entrutscht dem ein oder andern dann mal interessantes Zahlenmaterial. So entspräche lt. hessischem Staatskanzlei-Chef Stefan Grüttner die Rundfunk­gebühr 1% Mehrwertsteuer.

Dass dies ein Haufen Geld ist, kapiert sogar die Politik. Allerdings ist die Reaktion jetzt nicht die eines „Volksvertreters“. Das Volk wünscht sich nämlich, dass mal was von oben kommt, was zumindest den Anschein einer Interessen­vertretung weckt. Vielleicht mal eine Kosten­kontrolle, einen Sparimpuls?

Was als Steuer zu teuer, ist als Gebühr eine Zier

So lässt sich das verkürzt auf den Nenner bringen. Da werden einfach die Parolen der öffentlich-rechtlichen Sender nachgeplappert. Und weil das Stimmvieh halt doch nicht mehr so blöd und willig ist, wie sich das so mancher Politiker wünscht, wird alternativ über Steuergelder für verlorene Partei-Mitglieder nachgedacht. Dass dieses Dumm­schwätzen womöglich einer der Hauptgründe ist, warum immer weniger Menschen für Partei­bücher zahlen, passt offenbar nicht so recht in die Denk­quadrate. Oder dass aufgrund von Steuern und Gebühren kein Geld mehr für die Parteien übrig ist.

Geringverdiener haben beispielsweise bei der CDU die Wahl «Partei-Mitglied oder einen Monat pro Quartal Fernseh­verzicht». Da wird dann wohl nach Unterhal­tungswert entschieden und die Parteien ziehen den Kürzeren. Denn die „Arbeiter­partei“ SPD steht zumindest gebühren­mäßig locker auf Augenhöhe des Koalitions­partners.

Wobei es auch sehr praktische Gründe gibt, warum die Rundfunk­gebühr zumindest offiziell keine Steuer sein darf. Die Verwendung von Steuern muss klar beschriebenen Regeln ausnahmslos gerecht werden. Bieterschlachten zwischen ARD und ZDF, z.B. um Fußball­rechte, würden sich dann aufgrund des Sparsam­keitsgebots und der Kriterien der Wirtschaft­lichkeit schlicht verbieten. Da müssten alle Anstalten plötzlich mal sinnvoll miteinander arbeiten. Dass fünf verschiedene ÖR-Fernseh­teams sich während olympischer Spiele zum Kommentar von Harald Schmidt gegenseitig zeigen, wäre dann aufgrund der Vorgaben wohl unwieder­bringliche Rundfunk-Geschichte. Ob das dem öffentlich-rechtlichen Qualitäts­fernsehen schaden würde, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Der aufmerksame Leser der Gesetzes­texte stellt womöglich fest, dass genau genommen nur eine Privati­sierung des Rundfunks dem Sparsam­keitsgebot gerecht werden würde. Die Rundfunk­gebühr als Steuer wäre somit der Tod des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Das macht verständ­licher, warum der staatlich sanktionierte Rundfunk sich mit aller Macht in allen Lebens­bereichen festsetzen möchte wie ein Krebs­geschwür. Da helfen dann keine Schönheits-OPs. Und dank zögerlicher, nachplap­pernder Politiker ist eine Total­operation augenscheinlich ausge­schlossen. Allerdings sollten die Herr­schaften eines nicht übersehen: Man kann auch ohne Parteibuch wählen gehen.

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