20% Mehrwertsteuer?
20.08.2007
Wir haben es schon immer gewusst. Die Politik verteilt Kosten so geschickt, dass wir zwar merken, wie uns das Geld aus der Tasche gezogen wird. Wir wissen allerdings nicht so recht, wo. Immerhin entrutscht dem ein oder andern dann mal interessantes Zahlenmaterial. So entspräche lt. hessischem Staatskanzlei-Chef Stefan Grüttner die Rundfunkgebühr 1% Mehrwertsteuer.
Dass dies ein Haufen Geld ist, kapiert sogar die Politik. Allerdings ist die Reaktion jetzt nicht die eines „Volksvertreters“. Das Volk wünscht sich nämlich, dass mal was von oben kommt, was zumindest den Anschein einer Interessenvertretung weckt. Vielleicht mal eine Kostenkontrolle, einen Sparimpuls?
Was als Steuer zu teuer, ist als Gebühr eine Zier
So lässt sich das verkürzt auf den Nenner bringen. Da werden einfach die Parolen der öffentlich-rechtlichen Sender nachgeplappert. Und weil das Stimmvieh halt doch nicht mehr so blöd und willig ist, wie sich das so mancher Politiker wünscht, wird alternativ über Steuergelder für verlorene Partei-Mitglieder nachgedacht. Dass dieses Dummschwätzen womöglich einer der Hauptgründe ist, warum immer weniger Menschen für Parteibücher zahlen, passt offenbar nicht so recht in die Denkquadrate. Oder dass aufgrund von Steuern und Gebühren kein Geld mehr für die Parteien übrig ist.
Geringverdiener haben beispielsweise bei der CDU die Wahl «Partei-Mitglied oder einen Monat pro Quartal Fernsehverzicht». Da wird dann wohl nach Unterhaltungswert entschieden und die Parteien ziehen den Kürzeren. Denn die „Arbeiterpartei“ SPD steht zumindest gebührenmäßig locker auf Augenhöhe des Koalitionspartners.
Wobei es auch sehr praktische Gründe gibt, warum die Rundfunkgebühr zumindest offiziell keine Steuer sein darf. Die Verwendung von Steuern muss klar beschriebenen Regeln ausnahmslos gerecht werden. Bieterschlachten zwischen ARD und ZDF, z.B. um Fußballrechte, würden sich dann aufgrund des Sparsamkeitsgebots und der Kriterien der Wirtschaftlichkeit schlicht verbieten. Da müssten alle Anstalten plötzlich mal sinnvoll miteinander arbeiten. Dass fünf verschiedene ÖR-Fernsehteams sich während olympischer Spiele zum Kommentar von Harald Schmidt gegenseitig zeigen, wäre dann aufgrund der Vorgaben wohl unwiederbringliche Rundfunk-Geschichte. Ob das dem öffentlich-rechtlichen Qualitätsfernsehen schaden würde, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Der aufmerksame Leser der Gesetzestexte stellt womöglich fest, dass genau genommen nur eine Privatisierung des Rundfunks dem Sparsamkeitsgebot gerecht werden würde. Die Rundfunkgebühr als Steuer wäre somit der Tod des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Das macht verständlicher, warum der staatlich sanktionierte Rundfunk sich mit aller Macht in allen Lebensbereichen festsetzen möchte wie ein Krebsgeschwür. Da helfen dann keine Schönheits-OPs. Und dank zögerlicher, nachplappernder Politiker ist eine Totaloperation augenscheinlich ausgeschlossen. Allerdings sollten die Herrschaften eines nicht übersehen: Man kann auch ohne Parteibuch wählen gehen.

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