Was wären Politiker ohne Bundesverfassungsgericht?

14.09.2007

Im Oktober letzten Jahres wurde uns ein neues Rundfunkfinanzierungsmodell versprochen. Von echter Veränderung war zuletzt schon nicht mehr die Rede. Und nun trifft es sich gut, dass man den Urteilsspruch vom Dienstag als Ausrede verwenden kann, doch erst frühestens 2013 eine Reform durchzuführen.

Warum?

Das Bundesverfassungsgericht war so frech, keinerlei Hinweise zur zukünftigen Ausgestaltung des Gebührensystems zu geben. Da müssen die Politiker anscheinend all die schönen Entwürfe, die im Laufe des letzten Jahres gemacht wurden, hinten in den Schubladen lassen. Man könnte sich ja später erneut blamieren.

Ist die Politik sonst so zurückhaltend? Es wird über die Verwendung einer Bundestrojanersoftware diskutiert, dafür soll sogar das Grundgesetz geändert werden. Merkwürdigerweise könnten solche Gesetze nach Meinung der Initiatoren immer sehr schnell in Kraft treten. Die Konsequenzen werden später geklärt. Da fürchtet man das Bundesverfassungsgericht nicht.

Warum tut man es dann bei einem neuen Rundfunkfinanzierungsmodell? Oder fürchtet man insgeheim die öffentlich-rechtliche Meinung? Diese verteilte in einem Fall ja schon eine Abmahnung an einen Andersdenkenden. Dieser zieht nun vielleicht vor Gericht. Vielleicht wächst sich das sogar zu einem Grundsatzurteil vor dem Bundesverfassungsgericht aus.

Und dann schließt sich der Kreis.

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