Verfassungswidrig und trotzdem gültig?

17.09.2007

Wie soll unsereins das verstehen. Da wird etwas vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft, aber es ändert sich nichts. Der Gesetzgeber war zu doof, seinen Eingriff ordentlich zu begründen, deshalb war er verfassungswidrig. Die Rundfunkanstalten waren aber ebenfalls zu doof, ihre Forderung ordentlich zu berechnen, sonst hätte die KEF ja dem Deutschlandradio die geforderten 3 Cent gegeben. Statt dessen wurden die Gebühren für das Deutschlandradio gekürzt (siehe Urteil vom 11. September 2007, Satz 60). ARD und ZDF wurden ebenfalls von der KEF gestutzt, denn insgesamt wurde eigentlich das Doppelte dessen gefordert, was die KEF letztendlich genehmigen wollte (auch im Urteil zu finden).

Interessanterweise konnten sich die Rundfunkanstalten trotzdem die Bundesliga leisten und Mediaportale aufbauen. Wenn dafür der zweifach reduzierte Voranschlag ausreichte, sollte man vielleicht mal in einen Taschenrechner investieren, der richtig addiert. Denn wenn eine Anforderung um mehr als 50% höher liegt als das Erhaltene und dannach kein Mangel erkennbar wird, drängt sich dem außenstehenden Beobachter schon die ein oder andere Frage auf.

Die Politik fühlt sich durch das eigentümliche Triumpfgehabe der Rundfunkanstalten nach dem Motto „wir haben Recht, trauen uns aber nicht, es durchzusetzen“(siehe Informationsseite» des ZDF zum Urteil, «Steigt nach dem Urteil jetzt die Rundfunkgebühr?») natürlich „vom Beinheben angefeuchtet“. Aber so ist das im Leben: Manchmal ist man der Hund, manchmal der Baum. Deshalb gibt es jetzt einen ungewöhnlichen Aktionismus. Vielleicht, weil jetzt auch die BILD-Zeitung Stimmung macht und Lesermeinungen abfragt. Demnächst sind ein paar Landtagswahlen, da muss man schon mal so tun, als interessiert einen der Bürger — äh, Verzeihung — «der geschätzte Bürger und die geschätzte Bürgerin».

Das man jetzt einfach alle über 18 mit einer „Pro-Kopf-Rundfunkgebühr“ belegen will, ist zwar ein grundlegender Richtungswechsel mit Führungsanspruch (=Hund), aber das ändert nicht wirklich was für die Gebührenzahler (=Baum). Denn der gut rasierte und gewaschene Multifunktionspolitiker Kurt Beck will «keinesfalls weniger» für die armen Rundfunkanstalten. Warum das so sein muss, begründet er immer noch nicht. Ob er es nicht will, oder ob er es nicht kann muss sich jeder Wähler selbst fragen.

In jedem Fall wird sich die Harz-VI Familie sicherlich freuen, wenn der Papa und die Mama jetzt jeweils 9 bis 11 EUR als Steuer zahlen, der Sohn vor dem Abi — dummerweise schon volljährig — ebenfalls. Wobei das natürlich ein wenig im Widerspruch zur Definition von Steuern steht, wenn man Wikipedia glauben darf. Denn üblicherweise werden Steuern ja von einer Einnahme abgeleitet. In diesem Fall reicht, dass man lebt und volljährig ist. Das hat schon im Mittelalter ganze Landstriche entvölkert, weil der Fürst sich nicht nahm, was das Volk leisten konnte ohne zu darben, sondern er nahm, was er wollte. Solche Fürsten starben üblicherweise gewaltsam; entweder durch andere Fürsten mit mehr oder minder gleichen Interessen oder durch einen Volksaufstand, der blutige historische Vorläufer dessen, was man heute „Wahlen“ nennt.

Da die Politik sich dieser Sonder- und Härtefälle bewusst ist, hat man auch gleich einen neue Aufgabe für die GEZ. Wie sozial verträglich, bürgernah und populär die solche Fälle löst, ist ja hinreichend bekannt. Warum auf Bewährtes (den Prügelknaben=Baum für den Bürger, diesmal als Hund) verzichten.

Daher kann der «Hauptbeauftragte des NDR» in Wolfenbüttel auch problemlos eine «krisenfeste Aufgabe auf gesetzlicher Grundlage» anbieten, der sich ein «leistungsorientierter» Interessent widmen möge, der mit einem «ausgezeichneten Verdienst» honoriert wird. Warum ein NDR-Mitarbeiter GEZ-Außendienstler per uns vorliegender Anzeige (Braunschweiger Zeitung vom 8. September, Seite M1) sucht, ist eines der wunderbaren Mysterien transparenter Außendarstellung unserer öffentlich-rechtlichen Medien- und Inkassowelt. Warum der lt. Anzeige männlich und mindestens 28 Jahre alt sein muss, wird nicht begründet. Aber die Frage sei erlaubt: Fällt das nicht unter Alters- und Geschlechtsdiskrimierung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz? Aber wer mit verfassungswidrigen Gebühren leben kann, hat damit offenbar ebenfalls keine Probleme. Fehlt nur noch, dass die Rundfunk-Oberen das Herrenrecht (Ius primae noctis) wieder einführen wollen. Vom Gehabe her scheint die Potenz ja auszureichen.

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