Rundfunkgebührenbeauftragte = GEZ-Mitarbeiter?

24.10.2007

Wie Heise berichtet, hat der SWR die Süddeutsche zu einem Rückzieher „bewegt“. Auslöser war ein Zitat aus einem Blog.

Wir reiben uns da jetzt ein wenig verwundert die Augen: Ein GEZ-Mitarbeiter hat „hoheitliche Befugnisse“? Soweit uns bekannt ist und durch ein uns vorliegendes Stellenangebot des NDR untermauert wird, sind „Rundfunkgebührenbeauftragte“ freie Mitarbeiter der jeweiligen Rundfunkanstalten. Sie sammeln zwar unstrittig Informationen «für» die GEZ, aber sie kommen nicht «von» der GEZ. So gesehen reitet der SWR womöglich in den nächsten „GEZ-Gau“, wenn es sich die SZ nochmal überlegt und die ganze Angelegenheit juristisch aufbereitet.

Denn wenn im Blog wirklich von „GEZ-Mitarbeiter“ die Rede war und ein freier Mitarbeiter der Anstalten lange nicht so zweifelsfrei „hoheitliche Befugnisse“ ausübt, wie das der SWR glauben machen will, könnte sich das Ganze als ziemlich plumper Einschüchterungsversuch entpuppen. Wäre nicht überraschend, denn letztendlich ist Einschüchterung ja das Basiskonzept, um „kriminelle Schwarzseher“ zur Strecke zu bringen. Und wenn sich keiner mehr Einschüchtern lässt — nicht auszudenken, welche Milliardensummen den Anstalten da verloren gingen.

Immerhin geht jetzt endlich mal ein Sender aus der Deckung. Denn die GEZ gehört den Rundfunkanstalten und ist weisungsgebunden und hat — wie immer wieder betont wird — keine juristisch greifbare Rechtsform, sonst könnte/würde sie sich ja wohl selbst verteidigen. Alles was die GEZ macht bzw. was sie betrifft, muss also irgend eine Anstalt anweisen bzw. für die GEZ erledigen. Denn selbst die Gebührenbescheide werden von der GEZ nur als «Druckdienstleister der Anstalten» verschickt.

Wobei sich hier die Frage aufdrängt, warum sie dafür keinen Gewerbeschein benötigt wie jede andere Druckerei in Deutschland. Wenn sie einen hätte, wäre sie juristisch greifbar… .

Demnach ist das Fehlverhalten von Rundfunkgebührenbeauftragten also keineswegs ein Problem der GEZ. Das sind (freie) Mitarbeiter der Anstalten und sie handeln in deren Auftrag. Auch die vielen, vermeintlich bösen Dinge, die man der GEZ so nachsagt, müssten demnach ihren Ursprung an ganz anderer Stelle haben. Die Frage, warum sich wiederholt der SWR für die GEZ stark macht, können wir an dieser Stelle leider nicht beantworten.

Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine freie Meinungsäußerung im Sinne des Grundgesetzes, Artikel 5 handelt. Selbstverständlich würde an dieser Stelle eine gleichwertige Gegendarstellung und Berichtigung erfolgen, wenn uns aussagekräftige, gegenteilige Unterlagen durch die Rundfunkanstalten oder die GEZ vorgelegt würden.

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