Schöngeredet

09.11.2007

Frage von Thomas Pueschel an Frau Zypries:

Weshalb soll zusätzlich noch der kleine Handelsvertreter fürs Autoradio oder den PC doppelt GEZ-Gebühren zahlen, während dies ein Minister nicht muss? Ist der Selbstständige leistungsfähiger als der Minister?

Antwort von Frau Zypries:

Es ist übrigens nicht richtig, dass ein Minister keine Rundfunkgebühren zahlen muss. […] In meinem Berliner Abgeordnetenbüro werden die anfallenden Rundfunkgebühren für im Rahmen der Amtsausstattung bereitgestellte Geräte (Fernseher, Radio, stationäre und mobile PC) von der Bundestagsverwaltung übernommen.

Quelle: Abgeordnetenwach.de

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich weiß ja nicht, ob Sie es wissen. Aber mir, als kleinem Selbständigen, zahlt die Bundestagsverwaltung meine Geräte am Arbeitsplatz nicht. Kann ich das irgendwo beantragen? Ich habe auch keinen Senat der mir mein Gehalt um die Rundfunkgebühren erhöht.

Ich muss die Rundfunkgebühren erarbeiten. Das hat zur Folge, dass ich gar keine Zeit habe, Rundfunk zu hören oder zu sehen. Ich muss also Geld für etwas bezahlen, was ich nicht bestellt habe und mir aufgenötigt wird. Aber leider verwehrt mir der Gesetzgeber die Rücksendung der „unbestellten Ware“. Als Lamarheumadeckenkäufer einer Busreise habe ich mehr Rechte. Wobei ich dort wenigstens eine Lamarheumadecke bekomme.

ARD und ZDF sprechen davon, ich bekäme etwas für mein Geld: Mehr Internet, Mehr Angebote. Was ich damit soll, fragt sich da scheinbar niemand. Denn trotz erweitertem Angebot hat mein Tag nur 24 Stunden. Daher sehe ich keinen Nutzen darin, dass ich eine Sendung auch im Internet verpasse. Dass das für meinen Gemütszustand womöglich das Beste ist, weil sich das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen umgekehrt proportional zum Preis entwickelt, will ich hier nur anreißen.

Ich stimme Ihren Gründen für eine Rundfunkgebühr durchaus zu. Ich verstehe nur nicht, warum es Wirtschaftskriminalität ist, wenn ich etwas mehrfach verkaufe, während ARD und ZDF von mir für ein und die selbe Leistung zu Hause, im Auto, am Arbeitsplatz, in der Zweitwohnung, in der Ferienwohnung, […] jedesmal wieder Geld verlangen dürfen.

Wenn die Bundestagsverwaltung Ihre Rundfunkgebühren am Arbeitsplatz bezahlt und mir nicht, ein Händler seine Milchpackung nur einmal pro Kunde berechnen darf, ARD und ZDF aber mehrfach, sollte Artikel 3 unseres Grundgesetzes bei Gelegenheit um einen vierten Absatz erweitert werden: «(4) Manche sind Gleicher.»

Mit freundlichen Grüßen
Ein irritierter Gebühren- und Steuerzahler

P.S. Ich würde Ihnen gern noch mehr schreiben, aber ich muss jetzt erst mal die anstehende Quartalsrechnung der GEZ einarbeiten.

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