Was macht eigentlich die „Verfassungsklage?“

21.01.2008

In den letzten Wochen häuft sich diese Frage in Mails an uns. Daher hier die Zusammenfassung der Dinge, die uns bekannt sind und unsere Sichtweise darauf:

  1. Es gibt eine „Verfassungsbeschwerde“ mit dem Aktenzeichen 1 BvR 829/06
  2. Alle drei Beschwerdeführer haben der einreichenden Anwältin knapp ein halbes Jahr nach Einreichung der Beschwerde das Mandat entzogen und an Herrn Rechtsanwalt Otto aus Bielefeld übergeben
  3. Wir haben uns im April 2007 unsere ursprüngliche Unterstützung der Beschwerde zurückgezogen und sind daher über den aktuellen Stand der Entwicklung nicht, bzw. nur aus dritten Quellen informiert

Was bedeutet das?

Nun – erst mal genau das: Es gibt eine Beschwerde die wir jedoch nicht unterstützen. Die darin dargelegten Fälle entsprechen unserer Auffassung nach nicht mehr unbedingt der seit Januar 2007 praktizierten Rechtslage und stellen daher möglicherweise keinen ausreichenden Beschwerdegrund da. Außerdem ist knapp zwei Jahre nach Einreichung der Beschwerde die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Bundesverfassungsgericht die „Erschöpfung des Rechtswegs“ (Gebührenbescheid, Widerspruch, Verwaltungsgerichtsverfahren) voraussetzt. Wie wir mit unserer Einschätzung liegen, wird die Zukunft zeigen. Allerdings gehen wir davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde den Weg der meisten Verfassungsbeschwerden gehen wird: 98% werden abgelehnt (Quelle: Wikipedia).

Wir sind mittlerweile davon überzeugt, dass der „gerade“ Weg durch die Instanzen, bzw. eine „Massenbewegung“ vor deutschen Verwaltungsgerichten unabdingbar ist. Denn da geht es nicht um Theorie, sondern um Schicksale. Und da die sich überraschend ähneln, halten wir es durchaus für möglich, dass – eine hinreichende Anzahl Klagen vor den Verwaltungsgerichten voraus gesetzt – ein „Durchreichen nach oben“ statt finden könnte.

Deshalb unsere Bitte an Sie: Wenn Sie eine Klage erwägen oder bereits eingereicht haben: Stehen Sie für Ihre Überzeugung ein und lassen Sie uns auf der Seite „natuerlich-klag-ich.de“ die Liste mit Ihrem Verfahren verlängern.
Das kostet Sie nichts, das verpflichtet Sie zu nichts.

Allerdings es gibt jedem Kläger Auftrieb, wenn er sehen kann: Ich bin nicht allein. Gleichzeitig bildet sich eine Plattform zum Informationsaustausch aus; zwei wissen mehr als einer. Und viele wissen mehr als zwei. Vor allem: Viele lassen sich erheblich schwerer tot schweigen als einer.

Trauen Sie sich!

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