Wie man die Bürger ausquetscht

18.05.2010

Die Spatzen pfeifen es schon länger von den Dächern. Der aktuelle Rund­funkgebühren­staats­vertag ist nicht mehr zu halten. Zu viele Bürger klagen dagegen – zum großen Ärgernis der Rund­funk­anstalten –ziemlich erfolgreich. Die Nummer mit dem „ich mach aus einem PC einen Fernseher“ zieht bei vielen Richtern nicht.

Wer jetzt denkt, dass die Rund­funkan­stalten deshalb auf die Idee kommen könnten, ein Verfahren anzustreben, das zeitgemäß und angemessen ist, muss lernen, dass „zeitgemäß“ sowie „angemessen“ stark von der Sicht­weise abhängig sind. Bei den Anstalten ist die wie eh und je. Die nehmen sich als Offen­barung des Paradieses wahr, dafür kann man den Schäflein – also uns Bürgern – schon mal den ein oder anderen Taler für die Errichtung der Rundfunk-Kirchen abpressen. Ist ja für die einzig richtige Wahrheit.

Damit diese Wahrheit geschützt wird, schickt man einen Kreuzritter los, bezeich­nen­der­weise heißt der Kirchhoff, was wohl von «Kirchenhof» kommt. Das ist der Platz, auf dem die Leute früher beim Ablass­handel ihr Seelen­heil per Münze erwerben konnten. Wie unser letzter Brief­wechsel mit den NDR zeigt, hat man bei den öffentlich-rechtlichen einen sehr fein­sinnigen Humor, der sich gele­gent­lich nur über Umwege erschließt. Denn immerhin trägt der öffentlich-rechtliche Ritter zu allem Über­fluss noch den Vornamen Gregor, den immerhin 16 mittel­alterliche Päpste gezielt als Patronats­namen auswählten – das ist fast schon ein Omen für das, was der Ritter als Ergebnis liefert.

Ritter Gregor meint nämlich, man müsse das Zehnten­recht der Rund­funk­anstalten vereinfachen. Unser­eins denkt da zuerst an Gebühren­gerechtig­keit, Berück­sichti­gung der veränderten Medien­welt, Kosten­bewußt­sein, Vermei­dung von Über­förderung einzelner Medien­zweige, etc. – allerdings hatte Gregor offenbar einen anderen Auftrag. Er bietet mit seinem vermeintlich gerechteren Konzept die Steil­vorlage zu einer beliebig erweiter­bare Geld­presse für die Rund­funk­anstalten. Dafür muss man sich beispiel­haft nur eine einzige «Definition» aus dem aus Kirch­hoffs Gutachten abgeleiteten Staats­vertrags­entwurf heraus­greifen, den Wohnungs­begriff (§3):

Wohnung im Sinne dieses Staats­vertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede baulich abgeschlossene Raum­einheit innerhalb eines Gebäudes, die

  1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
  2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, also nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.

Zitat aus dem durchgesickerten Entwurf

Klingt erst mal klasse. Weg von der Geräte­gebühr, hin zur Wohn­einheit. Allerdings: Aus Punkt zwei lässt sich problemlos ableiten, dass jedes Zimmer einer Wohnung für sich ebenfalls eine Wohnung ist. Denn ein Zimmer wird im Regel­fall durch einen „Vorraum“ (Flur) betreten und ist „zum Wohnen oder Schlafen geeignet“. Selbst das Bad mit Wanne – nirgends steht, dass es bequem sein muss. Das gilt ebenfalls für Garagen, Kellerräume, Büros, Wochenendhäuser, Gartenhäuser, Wohnwagen, Zelte, … – die Reihe lässt sich beliebig weiter spinnen, bis hin zur Brücke, unter denen man – wenn´s für mehr nicht mehr reicht – durchaus ebenfalls sein Haupt zur Ruhe betten kann1.

Die „Neuordnung“ bringt also keinesfalls eine Vereinfachung oder Präzisierung, sie öffnet vielmehr Tür und Tor für willkürliche Gebührenbescheide, denen sich „Otto Normalbürger“ ob der bekannt unverfrorenen Drohkulissen der Anstalten in großer Zahl beugen wird, wenn er zukünftig nicht nur einmal sondern gleich mehrfach zur Kasse gebeten wird.

1Dass dies durchaus erst gemeint ist, lässt sich aus dem Gutachten von Herrn Kirchhoff herauslesen; suchen Sie mal nach « Beitragsbefreiung für sozial Schwache». Spätestens hier dröhnt es erkennbar, welches Lied Herr Kirchhoff singt, wenn er predigt
«Der moderne Mensch ist auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen, will er an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information teilhaben.» 
So ist das halt mit glühenden Aktivisten von Kirchen; - die haben immer einen Alleinstellungsanspruch und tendieren daraus zum Größenwahn.

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Kommentar von Gerd Mossner | 18.05.2010

Ja! Es soll nicht mehr nach Rundfunkgeräten "geschnüffelt" werden, sondern direkt nach Menschen in den Haushalten und nach Beschäftigten in den Betrieben. So soll es nach dem Gutachten vom Verfassungsrechter Prof. P. Kirchhof gehen. Und das ganze nennt sich dann nicht mehr Rundfunkgebühr, sondern Rundfunkbeitrag. Selbstverständlich in gleicher Höhe! Die GEZ wird dann wohl in BEZ umgetauft und das "B" steht dann m. E. !! für direkte Bespitzelung von Bügerinnen und Bürger!
Das Gutachten ist mehr als mangelhaft! Mit welcher "Intensität" er das ganze durchzieht, kennzeichnet nur den Auftraggeber: ARD&ZDF&D Radio!!
Sein Zitat "Das Recht der Rundfunkfinanzierung sollte behutsam erneuert werden, um keine neuartigen Fragen des Europarechts zu veranlassen und die Aufnahme der Reform in der Öffentlichkeit zu erleichtern!" besagt alles. BEHUTSAM! Warum hat er nicht eine IST-Analyse unserer europäischen Nachbarstaaten vorangestellt? Viele Aussagen vermisse ich in dem Gutachten und es gibt zahlreiche Widersprüche. Und die SPD - die Netzpartei?!?- voran mit K.Beck bejubelt schon das Gutachten! Nein danke, so nicht!
Wir sollte bis zum 5.06. noch einiges unternehmen, damit das Gutachten von den Politikern beachtet wird!