Was man für seine Rundfunkgebühren bekommt...

30.07.2010

Was Verfahren wegen Rundfunkgebühren für „Zuhause-Büros“betrifft, sind die öffent­lich-recht­lichen Anstalten extrem leidens­fähig undleidens­bereit. Sie kassieren in schöner Regel­mäßigkeit einen verlorenenProzess, bleiben aber unver­drossen bei Ihrer Überzeugung, sie seien im Recht.Das ist in etwa so, als ob man eine Einweg­flasche von einem Pfand­automaten zumanderen schleppt, weil die einer davon bestimmt irgend­wann doch mal annimmt.

Der sehr deutliche Fingerzeig, den der kommende Staats­vertragdies­bezüglich gibt, dass „Zuhause-Büros“ zweifels­frei derGebühren­regelung für Wohnungen unter­liegen, wird geflissentlich ignoriert. Dasist umso erstaunlicher, wenn man sieht, dass die aktuelle, fraglos sehrschwammige, weil einträglichere Regelung vor Gerichten regel­mäßig als „nichtfür diesen Fall zutreffend“ beurteilt wird. Also schleppen dieRund­funk­anstalten die Einweg­flasche zum nächsten Pfand­automat, hier ist das dienächste Instanz, um wieder eine Klatsche zu kriegen. Würden dabeiden Intendanten die Füße schwellen, könnte es uns Gebühren­zahlern egal sein.Die machen das aber vom Sofa aus, schicken ihre Schergen und verursachen damiterhebliche Kosten. Für die  – zu allemÜberfluss – auch noch die aufkommen, gegen die sie mit ihrer Ignoranz vorgehen.

Aktuell besteht beispielsweise der NDR auf Durch­führungeines Berufungs­verfahrens, einfach weil er Recht haben will. Wenn man sieht,dass u.a. das Hessische Ober­verwaltungs­gericht derartige Berufungs­anträge des „hr“gar nicht mehr zulässt, muss man sich schon die Frage stellen, ob sich beim „NDR“jemand mit den Einnahmen aus den Rund­funk­gebühren „an und für sich“ ein paarmaso­chis­tische Freuden bereiten will. Ohne Blick in die Gebühren­regeln lässtsich definitiv sagen, dass dies ein unsach­gemäßer Gebrauch von treu­händerischzu verwaltendem Geld wäre.

Wenn im Grundsatz nichts dagegen spricht, dass jemand seineVorlieben ausleben will, ist das so lange kein Problem, bis er anfängt, damitandere zu belästigen. Im Gesetz ist recht klar geregelt, dass man fürsado-maso­chis­tische Praktiken das Einver­nehmen aller Partner benötigt. Dasliegt – nach unserem Kenntnis­stand – bei keinem der uns bekannten Kläger vor.Da bereitet es vielmehr Ärger, Frust, Wut, Kosten, Aufwand,­ 

Wie heißt es so schön im regelmäßig ausgestrahlten Radiospotdes NDR: «Das alles bekommen Sie für Ihre Rundfunkgebühren.»

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