Was man für seine Rundfunkgebühren bekommt...
30.07.2010
Was Verfahren wegen Rundfunkgebühren für „Zuhause-Büros“betrifft, sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten extrem leidensfähig undleidensbereit. Sie kassieren in schöner Regelmäßigkeit einen verlorenenProzess, bleiben aber unverdrossen bei Ihrer Überzeugung, sie seien im Recht.Das ist in etwa so, als ob man eine Einwegflasche von einem Pfandautomaten zumanderen schleppt, weil die einer davon bestimmt irgendwann doch mal annimmt.
Der sehr deutliche Fingerzeig, den der kommende Staatsvertragdiesbezüglich gibt, dass „Zuhause-Büros“ zweifelsfrei derGebührenregelung für Wohnungen unterliegen, wird geflissentlich ignoriert. Dasist umso erstaunlicher, wenn man sieht, dass die aktuelle, fraglos sehrschwammige, weil einträglichere Regelung vor Gerichten regelmäßig als „nichtfür diesen Fall zutreffend“ beurteilt wird. Also schleppen dieRundfunkanstalten die Einwegflasche zum nächsten Pfandautomat, hier ist das dienächste Instanz, um wieder eine Klatsche zu kriegen. Würden dabeiden Intendanten die Füße schwellen, könnte es uns Gebührenzahlern egal sein.Die machen das aber vom Sofa aus, schicken ihre Schergen und verursachen damiterhebliche Kosten. Für die – zu allemÜberfluss – auch noch die aufkommen, gegen die sie mit ihrer Ignoranz vorgehen.
Aktuell besteht beispielsweise der NDR auf Durchführungeines Berufungsverfahrens, einfach weil er Recht haben will. Wenn man sieht,dass u.a. das Hessische Oberverwaltungsgericht derartige Berufungsanträge des „hr“gar nicht mehr zulässt, muss man sich schon die Frage stellen, ob sich beim „NDR“jemand mit den Einnahmen aus den Rundfunkgebühren „an und für sich“ ein paarmasochistische Freuden bereiten will. Ohne Blick in die Gebührenregeln lässtsich definitiv sagen, dass dies ein unsachgemäßer Gebrauch von treuhänderischzu verwaltendem Geld wäre.
Wenn im Grundsatz nichts dagegen spricht, dass jemand seineVorlieben ausleben will, ist das so lange kein Problem, bis er anfängt, damitandere zu belästigen. Im Gesetz ist recht klar geregelt, dass man fürsado-masochistische Praktiken das Einvernehmen aller Partner benötigt. Dasliegt – nach unserem Kenntnisstand – bei keinem der uns bekannten Kläger vor.Da bereitet es vielmehr Ärger, Frust, Wut, Kosten, Aufwand, …
Wie heißt es so schön im regelmäßig ausgestrahlten Radiospotdes NDR: «Das alles bekommen Sie für Ihre Rundfunkgebühren.»

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