Erfolgsmodell Rundfunkgebühr

12.02.2008

Super Idee: Mond-Gucken als öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm 

Karrikatur mit freundlicher Genehmigung von Götz Wiedenroth

Was würde wohl passieren, wenn die Finanzämter auf die Idee kämen, pro Fahrer eines Autos KFZ-Steuer zu erheben? Die Steuer also aus einer Kopplung von Fahrzeugen und Fahrer(inne)n gebildet würde? Würden wir akzeptieren, dass viele mehrfach KFZ-Steuern bezahlen müssten, weil ein Privatfahrzeug für die Fahrt zur Arbeit, aber einen Dienstwagen während der Arbeit genutzt wird? Die begrenzte Anzahl verfügbarer Fahrzeuge wird damit „steuertechnisch optimiert“, da ein und die gleiche Leistung (=Auto) zu Mehrfacherträgen (=Steuer pro Fahrer) führt.

Realistisch betrachtet, käme selbst der schmerzfreieste Politiker nicht auf so eine Harakiri-Idee. Andererseits: Ein vergleichbares Modell wird in einmütiger Regelmäßigkeit von unseren Fürsten abgenickt: Die Rundfunkgebühren funktionieren nach genau diesem Modell. Obwohl jede(r) – ausstattungstechnisch bedingt – nur einmal „Stereo-hören“ kann, muss zu Hause, im Ferienhaus, am Arbeitsplatz, im Firmenwagen, im Sonnenstudio, im Kaufhaus, … entweder direkt oder indirekt Rundfunkgebühr gezahlt werden. Nicht einmal, nicht zweimal, nein, immer und immer wieder. Denn wenn eine „juristische Person“ Rundfunkgebühren zahlen muss, zahlt das am Ende letztendlich immer die Gruppe Menschen, die deren Dienstleistungen, Produkte oder Angebote nutzt. Und die haben üblicherweise alle schon dafür gezahlt.

Per Definition soll der Rundfunk in Deutschland „für Bürger“ sein. Also sind es auch die Bürger, die dafür einstehen sollten. Demnach kann eine Gebühr pro Bürger(in) höchstens einmalig gelten. Denn wird zweimal gezahlt - z.B. für einen Zweitwohnsitz - wachsen den deshalb von doppelten Gebühren Betroffenen ja keine weiteren Augen- und Ohrenpaare. Und selbst das würde keine Abhilfe schaffen, denn erst ein Klon könnte zur selben Zeit an einem anderen Ort die Leistung nutzen. Aber dann hätte das Original und seine Kopie ein neues Problem: Beide hätten ja jeweils eine weitere Wohnung woanders. Die Gebühren würden sich nach geltender Gebührenordnung demnach vervierfachen.

Wenn der Rundfunk an „Menschen“ adressiert ist – und eine andere Adresse macht eigentlich keinen Sinn – sollte sich die Gebühr für diese Leistung den realen Gegebenheiten beugen: Ein Mensch kann zu einer Zeit nur an einem Ort sein. Also kann zu einer Zeit für einen Menschen auch höchstens einmalig eine Gebühr fällig werden.

Eigentlich logisch. Könnte man meinen. Erinnern Sie Ihre Kommunal-, Kreis-, Landes- und Bundespolitiker daran: Logik und Nachvollziehbarkeit des Handelns und von Entscheidungen heben Image und die Akzeptanz ungemein. Denn Politiker sind nicht nur für Politik zuständig. Die entscheiden auch über die Rundfunkgebühren. Trotz „Trennung“ von Politik und Rundfunk. Warum das so ist, kann ggf. Herr Beck* prima erklären. Fragen Sie doch mal nach!

*Bundesvorsitzender der SPD, Ministerpräsident Rheinland-Pfalz, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates, u.a.

Zurück

Einen Kommentar schreiben