Brief an den HR
16.05.2008
Dieser Brief wurde uns in Kopie zur Verfügung gestellt. Die Gebühr ausschließlich dem Gläubiger zu überweisen ist ein interessanter Ansatz. Wenn man im Supermarkt einkauft, zahlt man ja auch nicht die kettenschwingende Gang vor der Tür.
Persönliche Daten haben wir geschwärzt, die tun nichts zur Sache. Ansonsten reichen wir das Schreiben inhaltlich unbearbeitet weiter. Ob die darin aufgestellten Behauptungen stimmen, konnten wir nicht prüfen - wir gehen von der Richtigkeit aus, solange man uns nicht das Gegenteil beweist.
An den
Hessischer Rundfunk
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
- Geschäftsleitung -
Bertramstrasse 8
60 320 Frankfurt am Main
- per Fax 069 / 155-33 69 -
Hier : Radio-Anmeldung Mein Schreiben vom 01.05.08 Ihre Antwort vom 14.05.08
Bearbeiterin : (geschwärzt) / (geschwärzt)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr o.a. Schreiben ist hier am 15.05.08 eingegangen. Inhaltlich liegt es - wie kaum anders zu erwarten - völlig neben der Sache.
- Mein Radio-Gebühren waren - von Ihnen unwidersprochen - bis einschliesslich zum 30. September 2006 bezahlt; die Abmeldung erfolgte mit Wirkung zum 31. August 2006. Damit stehen in meinem Guthaben noch exakt EUR 5,52, nicht aber - wie Sie einfach mal so daher phantasieren - EUR 0,41. Wie sich dieser Phantasie-Betrag zusammensetzen soll, haben Sie auch nicht belegt. Ich führe darüber mit Ihnen auch keinerlei Diskussion, denn meine Überweisung ist erfolgt, ist dokumentiert und Sie haben die Überzahlung - gleichgültig, welche Höhe Sie dafür ansetzen - niemals zurücküberwiesen; man könnte dies durchaus bereits als eine Art Unterschlagung betrachten, wenn man so böswillig wäre wie die deutschen Rundfunkanstalten.
- Es besteht damit unstreitig für den Monat Mai 2008 keinerlei Gebührenforderung Ihrerseits. Bei gegenteiliger Ansicht steht Ihnen gerne der Rechtsweg offen; Gerichtsstand ist Darmstadt.
- Ich habe zu keinem Zeitpunkt gefordert, dass Sie mir - Zitat - „ein Bankkonto beim Hessischen Rundfunk einrichten“. Was soll denn dieser hirnrissige Quatsch? Seit wann ist der HR eine Bank? Ich habe Sie aufgefordert, mir ein Konto des HR zu benennen - und das ist wohl ein himmelweiter Unterschied! Es ist mir völlig gleichgültig, ob „die Gebührenverwaltung der GEZ obliegt“. Ich weigere mich - und dabei bleibt es auch! -, mit dieser Institution in irgendeiner Weise zu korrespondieren. Wer sich - und dies nicht nur in meinen Augen - wie die Mafia aufführt, wird von mir (Meinungsäusserung gem. Art. 5 GG) auch weiterhin der Organisierten Kriminalität zugeordnet. Mit solchen Leuten unterhalte ich keine Geschäftsbeziehungen.
- Ihre dreiste Behauptung, dass „alle anderen Rundfunkteilnehmer die Gebühren auf das Konto der GEZ in Köln überweisen“ ist definitiv falsch, was ich im Bestreitensfall auch belegen kann und werde. Gläubiger ist allein der HR, mit dem ich mich im Streitfall auch herumschlagen muss. Eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft, die sich darüberhinaus auch noch - in meinen Augen - regelrecht mit Methoden wie eine Art Schutzgeld-Erpresser betätigt, wird von mir nicht als „Geschäftspartner“ akzeptiert. Da Sie in Ihrem letzten Absatz auf Seite 2 selbst bestätigen, dass der HR für Hessen zuständig ist, erübrigt sich jede weitere Diskussion in dieser Sache. Wie ich Ihnen bereits schrieb, werde ich Briefe der GEZ nicht zur Kenntnis nehmen, sondern - je nach meiner Tageslaune - entweder direkt schreddern oder aber an diese obskure Organisation retournieren.
Ich fasse zusammen :
- Für Mai 2008 steht Ihnen keine Gebühr mehr zu, da diese bereits für den abgemeldeten Monat September 2006 bezahlt und von Ihnen auch nicht erstattet wurde
- Ab Juni 2008 überweise ich Ihnen monatlich EUR 5,52 auf das Konto des HR bei der Landesbank Hessen-Thüringen, BLZ 500 500 00, Konto-Nummer 12345500. Sollte dieses Konto zwischenzeitlich nicht mehr existieren, so werde ich - wie Ihnen angekündigt - ein Sperrkonto einrichten, auf das ich monatlich die Gebühren einzahle. Sie können mich dann gerne verklagen; auch hier ist der Gerichtsstand Darmstadt.
Das Verfahren wird dann sicherlich ein gefundenes Fressen für die Presse und auch ausländische Medien werden. Ich habe die Schnauze gestrichen voll von Ihren unverschämten Anmassungen!
Ich weise darauf hin, dass Sie einen strikten Datenschutz zugesagt haben. Dies bedeutet definitiv auch, dass Sie nicht berechtigt sind, meine Daten an die GEZ weiterzugeben!
Mit freudlosen Grüssen
(geschwärzt)
Kopie an „IG Rundfunkgebührenzahler Deutschland“

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