In eigener Sache

31.05.2008

Es ist vollbracht. Der „Verein“ ist Geschichte, jetzt geht es zur Sache. Denn während sich andere beklagen, klagen wir. Und das - so zeichnet es sich ab - mit einer erfrischenden Erfolgsquote. Unsere Einschätzungen der „Veranstaltung öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Internet“ findet bei Gerichten augenscheinlich eine tiefgreifende Zustimmung.

Während sich die Rundfunkanstalten verzweifelt oder arrogant oder ignorant oder wie auch immer an „ihren“ Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) klammern, mit dem sie augenscheinlich die Welt erklären möchten, stellen die Gerichte das Pamphlet in einen Kontext mit anderen Gesetzen, gesellschaftlichen Normen und Forderungen. Das ist für die öffentlich-rechtlichen Anstalten offenbar ein völlig neues Umfeld: Ihre sehr schlichte Rechtsauffassung wird nicht einfach abgenickt und durchgewunken. Vielmehr laufen sie gegen einen Baum nach dem anderen.

Was des einen Schmerz, ist des anderen Glück. Denn die wagemutigen Seefahrer in den Untiefen des deutschen Verwaltungsrechts sehen der Einfahrt in sichere Häfen entgegen. Und dort wird die bucklige Ladung „Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ (NEGs) gelöscht, indem sie im hohen Bogen über die Bordwand geht. Vermutlich direkt in die Tonne.

Heute wurde uns ein Schriftstück des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein überlassen. Das Gericht hatte den NDR vor Monaten aufgefordert, nachzuweisen, dass man mit einem handelsüblichen Computer Radio hören oder fernsehen kann. Eine Antwort steht immer noch aus. Das Gericht geht daher zurzeit nicht davon aus, dass mit jedem PC eine Teilnahme am Rundfunk möglich ist.

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