Ramschkiste ZDF?

11.06.2008

Ganz am Anfang war es noch einfach. Da hat der Inhalt leicht erkennen lassen, ob es Privat- oder öffentlich-rechtliches Fernsehen ist, das gerade aus der Kiste flimmert. Heute reibt sich der interessierte Betrachter dann noch ein wenig verwundert die Augen, wenn der von RTL abgeworbene Markus Lanz seine offenbar mitgeschenkte Restekiste von RTL beim ZDF im Nachtprogramm ausleert.

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Ausschnitt aus der Markus Lanz Info zur Sendung
So berichtet Markus Lanz am 10.06.2008 unter der Überschrift «Deutsche Auswanderer kehren zurück» (s. nebenstehender Screenshot) über „Rückkehrer“. Dazu wird - mediengerecht - natürlich ein Filmchen gezeigt. Wer jetzt denkt, das sei öffentlich-rechtlicher Qualitätsjournalismus, ist reingefallen. Das ist Resteverwertung der Sendereihe «Die Rückwanderer» von VOX (gehört zu RTL). Zu gern hätten wir auf die entsprechenden Sendungen verlinkt, aber die Privatsender können das Geld nicht so hemmungslos wie das ZDF für eine Mediathek raushauen. Die bekommen nicht einfach Geld durch Gebühren und missbrauchen es für einen Vormachtsanspruch im Internet. die Privaten müssen das Geld verdienen. Und zweifellos stellt man sich dort wohl auch die Frage, ob jeder Mist, der mal versendet wurde, wirklich auf ewig im Internet abrufbar sein muss.

Aber zurück zu Markus Lanz. Der hat offenbar eingeschlagen wie eine Granate. Schaut man sich mal seine Sendungsliste in der ZDF-Mediathek an, hat er Durchweg zumindest schon mal mittlere Bewertungen, obwohl er erst kurz beim ZDF ist.

Screenshot Mediathek, 10.06.2008, 8:20 Uhr

— !?!? — Wie die eingeblendete Uhr zeigt, wurde dieser Screenshot am 11.06.2008, 8:20 Uhr gemacht. Daraus ergeben sich für den aufmerksamen Betrachter ein paar Fragen:

  1. Wie können die gelisteten Sendungen von Markus Lanz alle schon bewertet worden sein — sie finden doch erst statt!
  2. Wie können Sendungen bewertet sein, die lt. Liste noch niemand gesehen hat (orange eingerahmt)?
  3. Wie kann jemand einen «Livestream» schon gesehen haben, der erst in acht Tagen (19.06.2008) stattfindet (rot eingerahmt)?
  4. Wie kann eine noch nicht stattgefundene Sendung («Livestream» impliziert ja irgendwo, dass es genau jetzt passiert, oder?) schon eine spitzenmäßige Bewertung haben (nochmal der rote Kasten)?

Da lässt sich nur folgern, dass hier mit großer Kreativität ans Werk gegangen wird. Mit diesem Hintergrundwissen wird die ARD/ZDF-Onlinestudie verständlicher. Denn — genauer hingesehen — lacht die Schönfärberei aus allen Ritzen:

  • Die ARD/ZDF-Onlinestudie sei „seit 1997 die Messlatte für die Internet-Entwicklung in Deutschland“. Eine «Messlatte» genügt nachprüfbaren Anforderungen. Die kann man neben andere legen und kommt auf die gleichen Maße. Wir zweifeln ein wenig, ob die «Onlinestudie» im Vergleich mit anderen «Messlatten» ebenso nachprüfbare Ergebnisse liefert (s. nächster Punkt).
  • „55 Prozent (2007: 45 Prozent) aller Onliner rufen Videos, zum Beispiel über Videoportale oder Mediatheken, ab und schauen live oder zeitversetzt Fernsehsendungen im Internet“ - wäre interessant zu wissen,…
    1. was unter „Onliner“ verstanden werden muss
    2. welchen Anteil an der genannten Zahl auf die Mediatheken von ARD/ZDF entfallen
    3. welche „Fernsehsendungen“ denn gemeint sind und wer sie produziert hat
    4. wo die Zahlen für 2007 herkommen (s. Gebühren-Igel)
  • „Mittlerweile verfügen 70 Prozent der Onlinenutzer über einen DSL/Breitband-Anschluss“ - aber mit welchen Anschluss-Daten? Denn «Breitbandanschluss» ist keineswegs gleichbedeutend mit «breitbandtauglich». Vielleicht sollte mal Irgendwer den Zuständigen bei ARD/ZDF erklären, was die Einschränkung «bis zu …» in DSL-Verträgen bedeutet.
  • „Wir verfügen über hochwertige Inhalte“ - Das mag ja sein. Aber im Internet findet man die nicht. Da wird eher mit Lanz, Marienhof, oder sonstigem seichten Unterhaltungsangebot getrommelt. Oder tendentiös berichtet und Eigenwerbung betrieben. Die „Gegenseite“ kommt nicht zu Wort. Und dass „alles bezahlt“ sei, ist schlicht eine wissentliche Falschmeldung. Soviel zum „objektiven Qualitätsjournalismus“ der öffentlich-rechtlichen.


Die Nutzung der Screenshots erfolgt auf Grundlage von § 51 UrhG

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