Staatlich sanktionierter Datenhandel
01.09.2008
Nachdem jahrelang u.a. die Datenschutzbeauftragten immer wieder moniert haben, dass mit Daten der Bürger in Deutschland sehr leicht „Schweinereien“ möglich sind, ist das jetzt — vielleicht weil gerade nichts anderes in den Nachrichten es verdrängen konnte — hochgekocht. Da merkt die Politik — völlig überrascht —, dass „Daten sammeln“ ja keine neuartige Erfindung unseres Innenministers ist. Adresslisten und -CD´s gab es schon seit Jahr(zehnt)en. Dass im Zeitalter der Vernetzung der Missbrauch noch einfacher wird - man musste kein Messias für die Vorhersage sein.
Wenngleich sicherlich noch die Umsetzung der Erkenntnis abgewartet werden muss, wird Offensichtliches endlich auch von denen gesehen, deren Job das sein sollte: «Wir müssen nicht nur mit Energie sparsam sein, sondern auch mit unseren Daten», sagt beispielsweise der Vorstand des Bundesverbandes Verbraucherzentralen, Gerd Billen, im aktuellen Stern. Dort wird flankierend geschildert, wie einfach und preiswert man an vollständige Adress-Datensätze heran kommt und wie «Pfui» das ist. Wer beim Stern mal ein Rätsel ausgefüllt und am Gewinnspiel teilgenommen hat weiß, dass das Magazin selbst noch preiswertere Methoden der Adressbeschaffung und des Telefonterrors kennt. Der Bericht verschweigt dezent die eigenen Methoden.
Dagegen sind die Damen und Herren von den Rundfunkanstalten doch erfrischend gradlinig. Die rufen kurzerhand in einer Gemeindeverwaltung an und die muss, gesetzlich sanktioniert, massenhaft Daten an die Anstalten und damit an die GEZ herausgeben. Der Vorgang ist - für sich betrachtet - schon beängstigend. Denn die GEZ ist keine staatliche Behörde, die Rundfunkanstalten - per Definition «staatsfern» - dann ja wohl ebenfalls nicht, aber die Behörden rücken mal eben alle Daten über Bundesbürger an diese «Institutionen» heraus.
Wenn man die Großzügigkeit der GEZ beim Bedrucken und Verbreiten von Papier am eigenen Leib erfahren hat, lässt das Wissen über den mutmaßlich größten existierenden Datenbestand von Bürgern der BRD — zu allem Überfluss noch — in undefinierten Händen (da weder Behörde noch Unternehmen bewegt sich die GEZ in einer Grauzone), sowie Meldungen von «unsachgemäßer Entsorgung» sensibler Informationen schon gewisse Zweifel am Sachverstand des Verfahrens aufsteigen.
Wir wiederholen daher unsere Forderung: Das „Geldeinsammeln“ darf nicht durch die Rundfunkanstalten und erst recht nicht durch die GEZ erfolgen. Weder die Anstalten noch die GEZ haben einen notwendigen Anspruch auf Adressmaterial - ihnen steht - zumindest momentan noch - lediglich eine gesetzlich geregelte Gebühr zu. Warum der Staat alle gesetzlich geregelten Gebühren selbst eintreibt - aber nicht die Rundfunkgebühr - das lässt sich auf dem Hintergrund von leicht realisierbarer Datensparsamkeit noch weniger rechtfertigen.

Einen Kommentar schreiben