Staatlich sanktionierter Datenhandel

01.09.2008

Nachdem jahrelang u.a. die Daten­schutz­beauf­tragten immer wieder moniert haben, dass mit Daten der Bürger in Deutsch­land sehr leicht „Schweine­reien“ möglich sind, ist das jetzt — vielleicht weil gerade nichts anderes in den Nachrichten es verdrängen konnte — hoch­gekocht. Da merkt die Politik — völlig über­rascht —, dass „Daten sammeln“ ja keine neuartige Erfindung unseres Innen­ministers ist. Adress­listen und -CD´s gab es schon seit Jahr­(zehnt)­en. Dass im Zeit­alter der Vernetzung der Miss­brauch noch einfacher wird - man musste kein Messias für die Vor­hersage sein.

Wenngleich sicherlich noch die Umsetzung der Erkenntnis abgewartet werden muss, wird Offen­sicht­liches endlich auch von denen gesehen, deren Job das sein sollte: «Wir müssen nicht nur mit Energie sparsam sein, sondern auch mit unseren Daten», sagt beispielsweise der Vorstand des Bundes­verbandes Verbraucher­zentralen, Gerd Billen, im aktuellen Stern. Dort wird flan­kierend geschildert, wie einfach und preis­wert man an voll­ständige Adress-Daten­sätze heran kommt und wie «Pfui» das ist. Wer beim Stern mal ein Rätsel ausgefüllt und am Gewinn­spiel teil­genommen hat weiß, dass das Magazin selbst noch preis­wertere Methoden der Adress­beschaffung und des Telefon­terrors kennt. Der Bericht verschweigt dezent die eigenen Methoden.

Dagegen sind die Damen und Herren von den Rund­funk­anstalten doch erfrischend gradlinig. Die rufen kurzer­hand in einer Gemeinde­verwaltung an und die muss, gesetzlich sanktio­niert, massen­haft Daten an die Anstalten und damit an die GEZ herausgeben. Der Vorgang ist - für sich betrachtet - schon beäng­stigend. Denn die GEZ ist keine staatliche Behörde, die Rundfunkanstalten - per Definition «staatsfern» - dann ja wohl eben­falls nicht, aber die Behörden rücken mal eben alle Daten über Bundes­bürger an diese «Insti­tu­tionen» heraus.

Wenn man die Groß­zügigkeit der GEZ beim Bedrucken und Verbreiten von Papier am eigenen Leib erfahren hat, lässt das Wissen über den mut­maß­lich größten existie­renden Daten­bestand von Bürgern der BRD — zu allem Überfluss noch — in undefinierten Händen (da weder Behörde noch Unternehmen bewegt sich die GEZ in einer Grauzone), sowie Meldungen von «unsach­gemäßer Ent­sorgung» sensibler Infor­mationen schon gewisse Zweifel am Sach­verstand des Verfahrens auf­steigen.

Wir wiederholen daher unsere Forderung: Das „Geld­ein­sammeln“ darf nicht durch die Rundfunk­anstalten und erst recht nicht durch die GEZ erfolgen. Weder die Anstalten noch die GEZ haben einen notwendigen Anspruch auf Adress­material - ihnen steht - zumindest momentan noch - lediglich eine gesetzlich geregelte Gebühr zu. Warum der Staat alle gesetzlich geregelten Gebühren selbst eintreibt - aber nicht die Rund­funk­gebühr - das lässt sich auf dem Hinter­grund von leicht realisier­barer Daten­spar­samkeit noch weniger recht­fertigen.

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