Freiräume für eine angemessene Entwicklung

10.04.2008

Der Vorsitzende der öffentlich-rechtlichen ersten Programme, Fritz Raff, sieht den Auftrag seiner Anstalten gefährdet. Die Politik müsse sicher­stellen, dass sich der öffentlich-rechtlichen Rundfunk ungehemmt ausbreiten könnte. Die Definition der Begriffe „Freiraum“, „angemessen“ und „verfassungs­rechtlicher Auftrag“ will er dabei jedoch offenbar keinem anderen als den Anstalten selbst überlassen. Ihm ist wohl die Gefahr bewusst, die eine objektive Betrachtung der Aufgaben­stellung nach sich ziehen könnte.

Einige ausgewählte, spontane Fragen, die Herr Raff sicher nicht hören möchte:

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Jugendlicher am Samstag­abend den Musikanten-Stadl lieber auf seinem PC ansieht, statt mit seinen Eltern bzw. Großeltern auf dem heimatlichen Wohnzimmersofa?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass Jugendliche das im Laufe der Woche via Web­stream aus dem öffentlich-rechtlichen Angebot nachholen?
  • Wozu müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten teure Sende­frequenzen für Satelliten und terres­trische Sende­anlagen bezahlen, für eine Unzahl von Kanälen, die sich erheblich preiswerter im Internet bündeln lassen?
    Denn wenn es schon keinen interessiert, dann kann man doch den günstigsten Vertriebsweg wählen, oder?
    Der Wegfall der zum Teil erheblichen Übertragungs­kosten könnte kurzfristig zu einer signifi­kanten Senkung der Gebühren führen.
  • Werden Shows wie beispiels­weise „Bruce“ besser, wenn sie direkt im Internet versendet werden?
    Immerhin könnte man den für „Bruce“ reservierten Platz im Internet mit den produzierten Konserven füllen. Wenn man nichts zu sagen hat, bräuchte man ansonsten keinen Platz dafür reservieren. Oder ist das der von Herrn Raff gepriesene „bessere“ Journalismus der öffentlich-rechtlichen, leere Seiten sprechen zu lassen?
  • Ist es wirklich so schlimm, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland im Internet stärker reglementiert ist als im übrigen europäischen Ausland (Aussage Herr Raff)?
    Ein Blick auf die britische Insel zeigt, dass Einschränkungen durchaus sinnvoll sein können, um die Verbraucher vor Kosten zu schützen, die Herr Raff geflissentlich nicht erwähnt.
    Mit welcher Kosten­explosion zu rechnen wäre, sollte sich ein aktueller Antrag in der EU durchsetzen (Sendungen nur mit Originalton und Untertiteln), ist nur schwer abschätzbar. In jedem Fall würde sich das Verbreitungs­gebiet multiplizieren, da im Internet eine Einschränkungen, wie beispielsweise bei einer Satellitenübertragung, praktisch unmöglich ist. Die Lizenz­gebühren für fremdsprachige Sendungen - wenigstens bei englisch­sprachigen - betrügen ein Vielfaches der Lizenzen, die ohne Original-Tonspur fällig werden. Wobei ist der Antrag offenbar von „der Presse“ fehlerhaft interpretiert wurde, wie Heise.de vermeldet.
  • Warum bedienen sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht dem Internet gängigen Verfahren, um ihre Rechte zu schützen, sondern bestehen auf einer allgemeinen Gebühr?

Offenbar ist darüber hinaus die Frage, wann Internet Rundfunk bzw. Presse bzw. Privatvergnügen ist, noch unzureichend geklärt. Wenn Verleger die Meinung vertreten, dass 800 Zugriffe auf eine Internetseite kein Rundfunk sind, aber mutmaßlich schlecht bis nicht besuchte Seiten der ARD für Bruce unbestreitbar dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk angehören, muss der Lösungsansatz womöglich auf einer ganz anderen Ebene gesucht werden.

Deshalb wiederholen wir unsere Forderung: Wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten ins Internet wollen, dürfen sie das gerne tun. Aber zu den gleichen Konditionen, die für jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der EU, und idealerweise in der ganzen Welt gelten (sollten). Nämlich auf eigener Kraft, ohne repressive Auflagen oder Einschränkungen, ohne Privilegierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, Unternehmung oder politisch gewollten Bevorteilung. In diesem Sinne stimmen wir Herrn Raff uneingeschränkt zu: Das Internet gehört allen. Aber den öffentlich-rechtlichen Anstalten eben nicht ein bisschen mehr, was aus deren Sicht eine Rundfunkgebühr begründet.

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