Der tägliche Wahnsinn

20.03.2009

Es ist sehr interessant, welche geistigen Klimmzüge so mancher Mitbürger veranstaltet und dann womöglich sogar verärgert ist, wenn man sich seiner Meinung nicht anschließt. Im Großen und Ganzen können wir hier nicht klagen. Die meisten Anfragen sind konkrete Probleme, die sich mehr oder weniger um Schwierigkeiten mit der GEZ drehen. Da helfen wir gerne und ausführlich. Aber in regelmäßigen Abständen gibt es Post, bei der man nicht so recht weiß, ob man lachen, weinen, bedauern oder - ob der geklauten Zeit - wütend sein soll.

Wir vertreten die Meinung, dass grundsätzlich jeder einen Anspruch auf eine individuelle, angemessene Antwort hat. Wobei „angemessen“ manchmal schwer zu bestimmen ist. Wenngleich wir keine Rechtsberatung geben können (weil wir es nicht dürfen), haben wir doch diverse Beispiele und hinreichend Kenntnisse, um selbst bei komplexen Problemen Einzelner zielführende Tipps geben zu können. Die Resonanz auf unser kostenloses Beratungsangebot zeigt uns, dass wir es wohl ganz vernünftig hin bekommen. Manchmal bekommen wir jedoch Post, da ist unklar, ob es der Sender ernst meint, oder ob es sich um eine Art „versteckte Kamera“ handelt, mit der wir getestet werden sollen.

So schreibt uns ein Herr X, er schlage sich mit der GEZ herum, die einfach nicht einsehen wolle, dass er den Staatsvertrag nicht billige, auf Grund dessen man von ihm eine Gebühr fordere. Die Bundesrepublik Deutschland sei nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, er aber in dem selben geboren, womit die GEZ nicht für ihn zuständig sei. Dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei, habe das Bundesverfassungsgericht ja bereits 1973 festgestellt. Eine Gebühr könne demnach nur eine Rundfunkanstalt aus dem Deutschen Reich fordern, in Ermangelung handlungsfähige Organe sei das jedoch nicht möglich. Die Bezahlung einer Rundfunkgebühr sei demnach allenfalls eine Spende, um die sachlich bestehende Dienstleistung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so honorieren. Der Mail hängen diverse Schreiben an, die den Briefverkehr des Herrn X mit der GEZ dokumentieren.

Zwischenfrage: In welche Richtung bewegen Sie gerade rhythmisch ihren Kopf?

Herr X hat sich sehr viel Arbeit gemacht und erwartet nun von uns eine Stellungnahme. Wie bereits eingangs erwähnt, versuchen wir jedem Ratsuchenden eine angemessene Antwort zu geben. Auch wenn´s manchmal schwer fällt. Im konkreten Fall sah die Antwort so aus:

Sehr geehrter Herr X,
Nach Durchsicht Ihres ersten Schreibens habe ich die restlichen Dokumente ignoriert. Denn wir setzen uns mit von uns anerkannten Behörden und Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland auseinander, daher sind wir für Ihr Ansinnen nicht zuständig.

Wenn Sie kein Bundesbürger sein wollen: Ihre Entscheidung.
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit haben sie jedoch einen (bundes)deutschen Pass, Womit Sie die Staatsbürgerschaft und reale Existenz der BRD anerkennen. Darüber hinaus sind sie nicht verhungert, was darauf schließen lässt, das Sie Ihr Leben nicht mit Reichsmark bestreiten. Außerdem zeigt Ihr Schriftverkehr mit (bundes)deutschen Behörden und Institutionen, dass Sie deren Existenz und Zuständigkeitshoheit ebenfalls anerkennen. Sie unterstreichen das sogar, indem Sie auf Ihre Tätigkeit in einem Verein hinweisen, der ausnahmslos mit (bundes)deutschem Recht argumentiert, dies nutzt und fordert.
Mit Verlaub: das führt Ihre gesamte Einwandkette ad absurdum.

Was Ihre „nie erfolgte Einbürgerung“ betrifft: Sie haben sich selbst eingebürgert, da Sie bei der Neugründung der Bundesrepublik Deutschland hier geblieben sind. Nach der Kapitulation des Deutschen Reiches und der von Ihnen anerkannt fehlenden Existenz funktionierender Organe waren Sie staatenlos. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihnen unkompliziert und großmütig ohne Einbürgerungstest die Staatsbürgerschaft angeboten, die Sie augenscheinlich angenommen haben, sonst würden Sie - in Anbetracht Ihrer enormen Verärgerung - mutmaßlich wo anders leben. Falls es versäumt wurde Ihnen das mitzuteilen: eine Staatsbürgerschaft besteht nicht ausschließlich aus Rechten, sondern beinhaltet auch Pflichten. Sie betonen zwar in Ihrem Schreiben, Sie seien kein „ewig Gestriger“, aber Ihr Standpunkt baut in juristisch verwegen interpretierten bzw. weggelassenen Teilen darauf auf.

Dass Ihre Argumentation nicht tragfähig ist, zumindest so von der Bundesrepublik nicht akzeptiert wird, wurde mittlerweile sogar gerichtlich (bundes)deutsch entschieden.

Eine persönliche Anmerkung zum Schluss: Das, was sie machen, ist meiner bescheidenen Meinung nach grober Unfug. Ob das unter § 118 (bundesdeutsches StGB) fällt, müsste ein Richter entscheiden. Wobei in Ihrem Fall natürlich noch die Zuständigkeit geklärt werden müsste. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie allein aus Gründen des möglichen Strafmaßes das Bundesrecht dem Reichsrecht vorziehen würden.

Aufgrund Ihres Wunschs nach Veröffentlichung Ihres Falls auf unserer Seite habe ich genau das getan, wobei Ihre persönlichen Daten vollständig anonymisiert sind.

Ist diese Antwort angemessen?

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