Recht ist relativ
29.05.2009
Früher war alles besser. Zumindest für die GEZ und die damit finanzierten Rundfunkanstalten. Da konnte ein GEZ-Beauftragter schon mal heftige Forderungen stellen und Betroffene zahlten. Nötigenfalls, nachdem ein Richter die Gebührenforderungen absegnete. Aber die Zeiten ändern sich. Jetzt musste der WDR einsehen, dass man nicht mal eben 3000 EUR für sechs Videorekorder (!) verlangen kann, die bei einem Filmfest verwendet werden. Wenngleich sich recht schnell herausstellte, dass der Betrag maßlos überzogen war, ist jetzt selbst aus den reduzierten, noch immer saftigen 900 EUR Gebührenforderung ebenfalls nichts geworden.
Ein „vermuteter Empfang“ war dem WDR Begründung genug für die Forderung und ein jahrelanges juristisches Geplänkel. Frei nach der Devise: «Ich glaube, du willst mich hauen, also hau ich dir eine rein». Bei diesem Beispiel ist der Normalbürger sofort einverstanden, wenn der Annahme und ausgeführten Maßnahme ein strafrechtliches Verfahren folgt. Die Gerichte äußern sich da ebenfalls unisono, dass man für «Prügel auf Verdacht» keinen Freispruch erwarten darf. Bei «vermutlichem Rundfunkempfang» ist das dagegen erheblich komplizierter.
Wer einen Computer hat, wird „vermutlich“ oder „könnte“ die Webseiten der Rundfunkanstalten erreichen, also ist es völlig in Ordnung, wenn die GEZ dafür kassiert. Zumindest vertreten diesen Standpunkt einige Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte. Andere wieder nicht - hier kommt es für den Gebührenzahler schlicht darauf an, wo er in Deutschland lebt. Soviel zur «Gleichheit der Lebensverhältnisse», wie sie im Grundgesetz beschworen werden.
Der wundersamen Vermehrung von Rundfunkteilnehmern, sobald sie einem Gewerbe nachgehen, z.B. bei E-Bay Sachen versteigern oder Aufkleber auf dem Auto haben, können die Gerichte nach der Rechtslage nicht entkommen. Denn nach Rechtslage ist es ein Unterschied, ob ein Mensch zu Hause beliebig viele Geräte besitzt (kosten einmalig) oder ein Rundfunkgerät in einem gewerblichen Bereich (z.B. im Auto der Sekretärin, die damit Briefe der Firma wegbringt, der PC im Arbeitszimmer, weil damit die Steuererklärung für die Firma gemacht wird) vorhanden ist. Da kostet dann alles extra. Wobei die Frage, wie ein Radio in Muttis Küche (privat), mit der durch das offene Fenster die Autowerkstatt von Pappi (Geschäft) berieselt wird, eine ganz knifflige ist. Ist Pappi zu Hause, ist alles gut. Ist er in der Werkstatt, ist er ein „Schwarzhörer“, nach GEZ-Meinung also ein Schwerstverbrecher, dem man mal eine Reinhau..., - äh, eine Rechnung schicken muss.
Nachdem jetzt einige Urteile ganz und gar nicht im Sinne der Rundfunkanstalten ausgefallen sind und das Image der Anstalten eh ein wenig angeschlagen ist, ist der WDR vor der Verhandlung des o.a. Falls beim Oberverwaltungsgericht eingeknickt. In Sorge um ein „wegweisendes Urteil“ hat der WDR nun die Gebührenforderung - immerhin 900 EUR! - zurück genommen. „Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Was soviel heißt wie: «Wenn die Gelegenheit optimistischer für uns aussieht, könnten wir es noch mal versuchen». Aber im konkreten Fall ist das Thema durch: Alle potenziellen Empfangseinrichtungen wurden empfangsuntauglich gemacht. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk findet dort nun definitiv nicht mehr statt. Im Gegenzug wird der WDR wohl das Filmfest in seinen Nachrichten und Reportagen ignorieren. Soviel zur objektiv-ausgewogenen Berichterstattung.
Eines zeigt dieser Vorgang: Wird lange genug und laut genug gegen das Gebaren der Rundfunkanstalten protestiert, müssen die sich doch tatsächlich mal an der „Kundschaft“, nämlich uns Bürgern orientieren. Es ist also jede(r) aufgefordert, dem Gebührenunrecht der Anstalten ein Stopp-Schild hinzuhalten. Im Gegensatz zu sinnlosen „Layen-Schildern“ sind die Rundfunkanstalten bei den Rundfunkgebühren schon gegen so manche gelaufen (s. Natuerlich-klag-ich.de).
