Spaßbremse für Zocker

04.05.2009

 

Ein Magdeburger Anwalt hat das Gebühren-Roulette des MDR zum Anlass genommen, das Finanzgebaren der Sender mittels seines – nicht vorhandenen – Gebührenbescheids zu hinterfragen

Ausgehend vom Bericht der „Volksstimme“ haben wir Herrn Rasch um Details gebeten, auf welcher Grundlage der MDR denn mit einem Gebührenbescheid seine Buchhaltung transparent machen müsse. Die Antwort kam erfreulich prompt, erfreulich ausführlich und erfreulich gut verständlich.

Herr Rasch führte aus, dass die KEF Fragen im Verfahren zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs zur Frage Stellung zu nehmen hat, ob eine Erhöhung notwendig ist (RGebStV § 3 Abs. 5 S. 3). Darüber hinaus gelte im „normalen Gebührenrecht“ ein Kostenüberschreitungsverbot. Das besagt, dass eine Gebühr lediglich zur Deckung von Kosten, jedoch nicht zur Erzielung von Rücklagen oder gar Gewinnen dienen dürfe. So habe sinngemäß das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden.

Demnach gäbe es ein berechtigtes Interesse, die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung vom 1. Januar 2009 zu hinterfragen, wenn mehrere Millionen Rücklagen gebildet wurden, die den Medienberichten zufolge offenbar zum Teil durch Fehlspekulation verloren wurden. Insbesondere, da im neuen, 12. Staatsvertrag sogar ein Passus geplant sei, der ausdrücklich vorsehe, dass Überschüsse einer vergangenen Periode mit dem Finanzbedarf der neuen Periode verrechnet werden müssten.

Es sei also durchaus eine gerichtliche Prüfung möglich, ob die letzte Gebührenerhöhung überhaupt rechtens gewesen sei. «Der Umstand, dass per Gesetz die Gebühr festgelegt wird, kann nicht zu fehlender Kontrolle durch die Gerichte führen», sagt Rasch. Wenn es begründete Einwände des Gebührenzahlers gäbe, müssten Gerichte dem durchaus nachgehen.  In diesem Rahmen hätte der Gebührenbezieher eine Mitwirkungspflicht durch Vorlage von Unterlagen, die natürlich von Seiten eines Klägers einsehbar wären (§99 Verwaltungsgerichtsordnung, §29 Verwaltungsverfahrensgesetz). 

Wobei es lt. Rasch womöglich eine Hintertür für die GEZ gibt: Behörden können ergangene Bescheide wieder aufheben und erhobene Gebühren zurück zahlen. Damit gibt es keine Berechtigung mehr für eine Klage und die Behörde kann sich weiter in Schweigen hüllen.

Daraus ergibt sich natürlich eine Option für die Gebührenzahler: Wenn alle diesbezüglich klagen, die Sendeanstalten sich nicht erklären wollen und die Bescheide der Kläger aufheben: Wie schön könnte das werden!

Aber kein verfrühtes Frohlocken. Herr Rasch versucht es. Wir drücken Ihm die Daumen und lassen uns überraschen, was die Gerichte entscheiden.

 

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Kommentar von Stefan | 04.05.2009

Ich für meinen Teil halte die GEZ Gebühren für nicht legal. Warum, zum einen werden nicht alle gleich behandelt. Des weiteren sind die Höhe der Gebühren nicht logisch für jedermann nachvollziehbar und einzusehen.

Jeder hat die Möglichkeit ARD und ZDF anzuschauen oder auch nicht, jeder gesunde Mensch hat aber auch die Möglichkeit Mutter oder Vater zu werden, bekommt aber trotzdem kein Kindergeld. Ich habe auch die Möglichkeit eine Bank zu überfallen, komme ich jetzt vorsorglich ins Gefängnis usw. , das sind alles sehr fadenscheinige Begründungen für eine Gebührenpflicht.

Wir leben im Zeitalter der freien Marktwirtschaft und wenn die öffentlich rechtlichen Sender nicht in der Lage sind so zu wirtschaften, dass sie auf eigenen Füßen stehen können, haben sie auch keine Daseinsberechtigung.

Die Art und Weise wie die GEZ die Bürger ausspioniert sind den Methoden der ehemaligen Staatssicherheit der DDR sehr ähnlich und es kommt nicht selten zu Verstößen gegen das Datenschutzgesetz.

Als Begründung hierfür sehe ich, dass ich keiner zivilen Person, die sich mir gegenüber nicht legitimiert und nicht mit den erforderlichen behördlichen Rechten ausgestattet ist, private Daten zu erheben, Auskünfte über private Personen einzufordern . Des weiteren kommt es nicht selten vor, das diese Personen Hausfriedensbruch begehen, um an Informationen zu kommen. 

Sind illegal erworbene Informationen über einzelne Bürger überhaupt rechtlich verwertbar?

Alles in allem ist die Begründung für die Erhebung von Gebühren durch die GEZ sehr wackelig, ich habe die Möglichkeit ARD und ZDF zu schauen , aber mache ich dieses auch?

Muss ich in Deutschland für eine Leistung zahlen, die ich nicht in Anspruch nehme?

Kommentar von RL | 05.05.2009

Rücklage bei den Anstalten 5.5.2009

Es ist sehr verdienstvoll, sich mit dubiosen Finanzierungsgeschäften der Anstalten zu befassen. In diesem Zusammenhang ist auch auf die zahllosen Tochter-, Enkel-, Urenkelfirmen, deren Schwester und Enkelgesellschaften usw. der Anstalten hinzuweisen. Es ist meines Wissens unstreitig, auch nach Sicht der Anstalten und der mit diesen verbündeten Politiker, daß diese Firmen zum großen Teil rein kommerzielle Zwecke haben, nicht für den öffentlichrechtlichen Programmauftrag benötigt werden. Da fragt man sich, mit welchen Mitteln die Anstalten ihre Beteiligungen an diesen Firmen finanziert haben. Mit Gebührengeldern dürfen sie es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht, ebenso nicht mit Einnahmen aus der Werbung, denn auch diese sind für den öffentlichrechtlichen Programmauftrag einzusetzen. Womit aber dann?
Diese Beteiligungen sind nicht anders zu sehen als die Anlage von Geld in anderer Form, wie z.B. in Aktienfonds, Gold oder in anderen Wertpapieren. Letztlich handelt es sich wohl um zweckentfremdete Gebühren oder um andere Gelder, die eigentlich für den Programmauftrag einzusetzen wären.