Waterloo liegt in Frankfurt

30.09.2009

Unser Mitstreiter Harald Simon hat Post bekommen. Vom „Hessischen Verwaltungsgerichtshof“. Den hat der HR angerufen, weil er es nicht in Ordnung fand, dass er in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gescheitert war. Gescheitert mit dem Versuch, doppelt abzukassieren.

Natürlich waren wir äußerst zuversichtlich, dass Kassel sich der Entscheidung in Wiesbaden anschließen würde. Das jetzt gefällte Urteil hat es uns allerdings doch überrascht. Die Tatsache, dass der HR mit seiner Doppelzahler-Strategie eine Abfuhr erteilt bekam, ist zweifellos erfreulich. Interessant ist die Begründung des Verwaltungsgerichts: Der HR scheiterte in Ermangelung sinnvoller Argumente!

Wir sind schon länger der Auffassung, dass so manche „Argumentationskette“ der Rundfunkanstalten einem Autofahrer bei einer Polizeikontrolle unversehens einen Drogentest einhandeln könnte. Da wird munter an den Fakten vorbeiargumentiert, Urteile zitiert, die das Gegenteil der eigenen Aussage stützen und seitenweise mit den Paragrafen argumentiert, die der primäre Streitpunkt des Verfahrens sind. Nach dem schlichten Ansatz «Weil es so ist, ist es so». Falls das nicht hilft, wird das zentrale Dogma nachgelegt: «Weil wir sagen, dass es so ist, ist es so». Vermutlich gibt es deshalb keine rosa Elefanten: Die stehen nicht im Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Liest man sich durch, weshalb die hessischen Verwaltungsrichter den Antrag des HR auf Berufung gegen das Wiesbadener Urteil – Aktenzeichen 5 K 243/08. WI(V) – ablehnten, vermischt sich die Freude über den Erfolg mit Ärger. Denn letztendlich werden die Juristen des HR mit unseren Rundfunkgebühren bezahlt. Wenn wir schon den Prozessgegner finanzieren, dürfen wir Gebührenzahler erwarten, dass wir als Beschwerdeführer einerseits ernst genommen werden und andererseits Leute beschäftigt werden, die etwas von ihrem Handwerk verstehen. Die Ablehnungsbegründung des Verwaltungsgerichts liest sich fast so, als ob die Richter im Berufungsantrag des HR beides vermissen. Die Ablehnung der Berufung kommt wie eine Dokumentation sinnloser Gebührenverschwendung daher:

«Die Darlegung des Beklagten in seinem Antragsbegründungsschriftsatz […] führen nicht zur Zulassung der Berufung, weil sich hieraus […] kein durchgreifender Zulassungsgrund ergibt.» Aus der Ablehnungsbegründung

Offenbar hat die Rechtsabteilung des HR darauf vertraut, dass „Labern“ wenn nicht in der ersten Instanz, spätestens in der zweiten funktionieren muss – man ist schließlich der HR, was bekanntlich die Abkürzung von „Hat Recht“ ist. Oder so …

Wenngleich uns eine Entscheidung auf der Grundlage eines Austausches ernsthafter Argumente lieber gewesen wäre: So ist es auch recht! Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, diesen Kampf hat der HR womöglich stellvertretend für alle Rundfunkanstalten endgültig verloren. Das wird manchen Gebührenkläger in Hessen freuen, denn einige Gerichte haben im Hinblick auf dieses Urteil mit ihrem Beschluss abgewartet. Wir wollen uns dabei nicht aus dem Fenster lehnen, nehmen aber an, dass dort die Schriftsätze des HR inhaltlich ähnlich dem sind, womit er in Wiesbaden und jetzt in Kassel gescheitert ist. Es gibt viele vergleichbare Fälle in Hessen und in den anderen Bundesländern. Die Rundfunkanstalten wollen Einzelunternehmern für ihr in der Wohnung betriebenes Arbeitszimmer mit PC zusätzliche Rundfunkgebühren aufnötigen. Das nun gültige Urteil aus Wiesbaden könnte eine wegweisende Wirkung zugunsten der Rundfunkgebührenzahler haben. Denn ein Detail hat der HR bei seiner Prozessführung grundsätzlich unterschlagen: Im konkreten Fall (und in anderen gleichermaßen) sind die Kläger bereits für ihre Wohnung GEZ-Kunden. Der Sinn und die Notwendigkeit von Gebühren wird von diesen Beschwerdeführern gar nicht in Frage gestellt. Sie wollen lediglich nicht für etwas doppelt zahlen, was sie im Normalfall nur gelegentlich mit den dafür angeschafften Geräten (Radio, Fernseher) nutzen. Denn in diesen Fällen wird am PC gearbeitet, statt sich – wie von den Rundfunkanstalten unterstellt wird – den tagsüber teilweise erschütternd dünnen bis dümmlichen öffentlich-rechtlichen Berieselungsangeboten auszusetzen. Das kostet wahlweise sinnlos Zeit oder Nerven.

Hintergrundinformationen zu diesem und anderen uns bekannten Fällen finden Sie auf unserer speziell dafür eingerichteten Seite www.natuerlich-klag-ich.de. Wie dieser Fall zeigt: Es lohnt sich!

Harald Simon dokumentiert seinen Kampf mit dem HR auf der Seite www.pc-gebuehr.de.

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