Zubrot
21.01.2010
Wie würde man wohl auf einen Dienstleister reagieren, der monatlich einen soliden Geldbetrag auf sein Konto bekommt, aber für die damit entlohnte Tätigkeit zusätzliche Rechnungen stellt?
Im „normalen“ Leben gibt es solche Dienstleister nur selten. Das regelt der Markt. Und der ist gnadenlos mit Abzockern. Die bekommen bald keinen Fuß mehr in die Tür und aus solventem Auftreten bei der Eigenwerbung wird schnell ein insolventes Unternehmen. Aber unser Thema ist ja nicht das „normale“ Leben, sondern der öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Und da ist alles anders.
Denn mit den lumpigen 8,5 Milliarden Euro, die jährlich dank der Rundfunkgebühren in die Kassen gespült werden und den deutschen „Staatsfunk“ zum reichsten Rundfunk der Welt machen, fühlen sich die Landesanstalten offenbar trotzdem unterbezahlt. Frei nach dem Prinzip: „Leistung muss bezahlt werden“ wird das, was zum Kernauftrag per Eigendefinition der Landesanstalten gehört – nämlich Berichte aus der Region – als Zubrot kalkuliert. Die Annahme, dass Berichte lokalen Aspekten folgen, ist schlicht falsch. Sie folgen der Spur des Geldes.
Wenn beispielsweise der Bayrische Rundfunk von seiner „Sommerreise“ bei BR1 berichtet, gibt es keine journalistisch oder kulturell motivierten Gründe für bestimmte Veranstaltungsorte. Ausschlaggebend ist, ob eine Gemeinde bereit ist, für die „Gunst der Anwesenheit“ tief in den Stadtsäckel zu greifen. So sollte die Gemeinde Ochsenfurt 13.500 EUR dafür bezahlen, dass der BR überhaupt vorbei kommt. Plus Mehrwertsteuer, versteht sich. Die anfallenden Kosten für Strom, Sicherheit, etc. oben drauf. Alles in allem also mindestens 30.000 EUR für ein bisschen Rundfunk-Flair auf dem städtischen Marktplatz.
Und wenn der BR schon ordentlich Kasse macht, will er sich nicht dem Eindruck aussetzen, hier würde Schleichwerbung bezahlt. Deshalb werden konsequent alle örtlichen Betriebe aus einer Beteiligung bei der Veranstaltung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für den Getränkeverkauf. Wer da wieviel für die Schanklizenz während der Veranstaltung zahlen muss, lässt sich aus der Ferne schwer sagen. Aber bei soviel Geschäftssinn des BR darf man sicher annehmen, dass es da eine geldwerte Vereinbarung mit der Kulmbacher Brauerei gibt. Warum sonst insistiert der BR auf diesem Anbieter?
Der BR erklärt auf Anfrage, „drei Sponsoren“ seien aus dem örtlichen Bereich möglich. «To Sponsor» kommt aus dem Englischen und heißt „finanzieren“. Ja was denn noch? Ist der Hals noch nicht voll?
Aber zum Glück kehrt sogar beim öffentlich-rechtlicher Rundfunk langsam Normalität ein. Denn die Bürger von Ochsenfurt haben sich zwar zum Feiern entschieden, aber dafür den BR ausgeladen. Macht es preiswerter, macht es lokaler, macht es für die, für die „eigentlich“ auch der Rundfunk sein soll: Für die Bürger.
An dieser Stelle müssen wir uns ausdrücklich beim BR bedanken. Denn mit solchen Aktionen hilft uns diese Landesanstalt, den Bürgern leichter deutlich zu machen, dass wir dringend eine grundlegende Reform unseren Rundfunkstaatsvertrages brauchen. Denn für die Bürger ist der öffentlich-rechtlicher Rundfunk schon lange nicht mehr.

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Kommentar von RL | 21.01.2010
Die Vielzahl der geschäftlichen Betätigungen der Anstalten, die mit ihren Aufgaben wenig oder nichts zu tun haben, wäre einer besonderen Untersuchung wert. So treten sie u.a. auf als Reiseveranstalter, Konzertveranstalter, CD-Produzenten, Buchverlage. Dazu nutzen sie ihre Stellung als ÖR-Anstalten skrupellos aus, z.B. durch werbliche Hinweise in Nachrichtensendungen oder anderen angeblich werbefreien Sendungen. Der WDR unterhält oder unterhielt z.B. eine Dauerwerbesendung, als redaktioneller Beitrag hingestellt (Titel der Sendung: „Neue CD-Produktionen des WDR“ oder ähnlich). Da kann sich dann mancher Redakteur u.s.w. noch reichlich hinzuverdienen. Vermutlich fließt das Geld vorwiegend oder ausschließlich direkt an diesen Personenkreis oder Firmen von deren Ehefrauen, die Anstalten selbst erhalten vielleicht gar nicht mal etwas.
Ärgerlich auch das penetrante Auftreten der Anstalten als „Sponsoren“ oder „Kulturpartner“ (so z.B. der WDR) bei Ausstellungen und Museen aller Art. Unklar ist mir nur, ob die Anstalten bezahlen oder die „Kulturpartner“, zulässig dürfte weder das eine noch das andere sein.
Das Ganze gehört zum weitgehend unbekannten und unerforschten Gebiet „Finanzierung der Anstalten“.
Kommentar von RL | 22.01.2010
Noch eine Ergänzung: Der ehemalige Sportredakteur des HR Emig ist bekanntlich unter anderem wegen Bestechlichkeit rechtskräftig verurteilt worden, weil er sich von Vereinen dafür bezahlen ließ, ihre Sportveranstaltungen ins Programm zu nehmen. Warum die Praktiken des BR bezüglich der Kirmesveranstaltungen oder Stadtfeste insoweit anders zu beurteilen sein sollten, ist nicht erkennbar.