Vergesslichkeit

28.03.2010

Gelegentlich vergisst man was. Kommt schon mal vor. Allerdings erinnert das Leben schnell daran: Ein nicht eingesteckter Haustürschlüssel bringt sich üblicherweise nachhaltig ins Gedächtniszurück. Oder liegen gelassene Kundenunterlagen. Im Idealfall im Büro oder zu Hause. Mit dem entsprechend peinlichen Moment im Kunden­gespräch. Im ungünstigeren Fall im Auto, das man an den Händler zurück­gegeben hat. Ganz dumm, wenn es sich dabei um die komplette Kunden­kartei handelt. Verwunderlich wird es, wenn danach selbst nach mehreren Tagen keiner nachfragt, ob vielleicht …

Bis hier ist es noch die banale Geschichte eines unprofes­sionellen Vertreters, der zu doof ist, sein Kapital, nämlich Kunden­daten und weiterführende Informa­tionen, ordentlich aufzube­wahren. Besonders sorgfältig ist er offenbar nicht, sonst wäre ihm der Verlust sicher zügig aufgefallen. Oder es ist ein Job, bei dem man eher wahllos stochert, ob etwas zu holen ist.

Genau so ein freier Handels­vertreter hat seine „Kunden­daten“  vergessen: ein „Gebühren­beauftragter“, genauer: Ein freier Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks (HR). Und schon wird aus der vermeintlich belanglosen Geschichte eine brisante Angele­genheit. Denn dieser Mensch soll andere Menschen für den HR jagen und auch die letzten verbliebenen teuflischen Schwarz­seher zur Strecke bringen. Nicht erlegen – dann gäbe es ja kein Geld mehr. Mit einer heftigen Nach­zahlung anschießen und ordentlich verschrecken, damit die nicht auf die Idee kommen, bei RFGZ.de oder  pc-gebuehr.de oder natuerlich-klag-ich.de Informationen für die Gegenwehr zusammeln.

Die gefundene Liste ist in mehr­facher Hinsicht ein Beleg für den frag­würdigen Umgang der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit dem Daten­schutz. Warum bekommen «selbst­ständige, auf Provisions­basis arbeitende Außen­dienstler» die Bank­verbin­dungen von Bürgern? Die hat die GEZ bzw. die Rundfunk­anstalt ja wohl nur, wenn der Bürger bereits „zahlender Kunde“ ist. Selbst fürden Fall, dass der „Rundfunk­gebühren­beauftragte“ die Lebens­umstände prüfen soll (sprich: Obnoch mehr zu holen ist), benötigt er dafür kaum die Konto­daten des Bürgers. Bei genauerer Betrachtung wird es freilich noch erheblich gruseliger: Diese selbst­ständigen Außen­dienstler haben Online Zugriff auf 43 Mio. Teilnehmer­konten (s.  „Zugriff der Rundfunk­gebühren­beauf­tragten auf Teilnehmer­konten“.Also auf uns alle, selbst wenn sie nur in Hessen unterwegs sind. Die perfekte Grundlage für interessante Daten­bestände auf CD, falls es mal mit den Provisionen nicht so gut läuft. Und da ja offenbar Verwand­schafts­verhält­nisse ausspioniert werden sollen, eröffnen sich dort ebenfalls Potentiale.

Mit der «Provisionsbasis» ist verständlich, warum die meist zu Unrecht als„GEZ-Mitarbeiter“ beschimpften, aber in Wahrheit von den geld­gierigen Anstalten geschickten Gebühren­eintreiber einen derart miesen Ruf haben. Bei einer Anmelde­quote weit jenseits der 90% wird klar, weshalb auf Nach­zahlungen gepocht wird ( 40% Provision)oder Kellner­kassen Gebührenverursachen sollen: Wenn man für andere den Rüpel gibt und in der Wahr­nehmung der Bevölkerung mit Verbrechern gleichgestellt wird, dann muss sich das wenigstens rentieren. Wer macht sich schon gern sinnlos zum Arsch.

Wenn dann der HR behauptet «Diese Leute haben ein Interesse daran, dass die Gespräche fried­voll und einver­nehmlich ablaufen» redet man sich das dort definitiv schön. Denn der öffentlich-rechtliche Geld­eintreiber hat nichts von Einver­nehmlichkeit, der weil einnehmen. Möglichst viel, denn er muss davon abgeben und bekommt nur einmal etwas dafür. Ihm kann der „Kunde“ schlicht egal sein, denn ist der abgezogen, gibt es da nichts mehr zu holen. Wie egal dem Geld­häscher des HR die Kund­schaft ist, zeigt er deutlich: Er hat nicht einmal nach den verges­senen Kartei­daten nach­gefragt. Wozu auch: Anrüpeln kann man Leute auch ohne Adressen. Und nach dem Kasse machen schnell vergessen.

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