Vergesslichkeit
28.03.2010
Gelegentlich vergisst man was. Kommt schon mal vor. Allerdings erinnert das Leben schnell daran: Ein nicht eingesteckter Haustürschlüssel bringt sich üblicherweise nachhaltig ins Gedächtniszurück. Oder liegen gelassene Kundenunterlagen. Im Idealfall im Büro oder zu Hause. Mit dem entsprechend peinlichen Moment im Kundengespräch. Im ungünstigeren Fall im Auto, das man an den Händler zurückgegeben hat. Ganz dumm, wenn es sich dabei um die komplette Kundenkartei handelt. Verwunderlich wird es, wenn danach selbst nach mehreren Tagen keiner nachfragt, ob vielleicht …
Bis hier ist es noch die banale Geschichte eines unprofessionellen Vertreters, der zu doof ist, sein Kapital, nämlich Kundendaten und weiterführende Informationen, ordentlich aufzubewahren. Besonders sorgfältig ist er offenbar nicht, sonst wäre ihm der Verlust sicher zügig aufgefallen. Oder es ist ein Job, bei dem man eher wahllos stochert, ob etwas zu holen ist.
Genau so ein freier Handelsvertreter hat seine „Kundendaten“ vergessen: ein „Gebührenbeauftragter“, genauer: Ein freier Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks (HR). Und schon wird aus der vermeintlich belanglosen Geschichte eine brisante Angelegenheit. Denn dieser Mensch soll andere Menschen für den HR jagen und auch die letzten verbliebenen teuflischen Schwarzseher zur Strecke bringen. Nicht erlegen – dann gäbe es ja kein Geld mehr. Mit einer heftigen Nachzahlung anschießen und ordentlich verschrecken, damit die nicht auf die Idee kommen, bei RFGZ.de oder pc-gebuehr.de oder natuerlich-klag-ich.de Informationen für die Gegenwehr zusammeln.
Die gefundene Liste ist in mehrfacher Hinsicht ein Beleg für den fragwürdigen Umgang der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit dem Datenschutz. Warum bekommen «selbstständige, auf Provisionsbasis arbeitende Außendienstler» die Bankverbindungen von Bürgern? Die hat die GEZ bzw. die Rundfunkanstalt ja wohl nur, wenn der Bürger bereits „zahlender Kunde“ ist. Selbst fürden Fall, dass der „Rundfunkgebührenbeauftragte“ die Lebensumstände prüfen soll (sprich: Obnoch mehr zu holen ist), benötigt er dafür kaum die Kontodaten des Bürgers. Bei genauerer Betrachtung wird es freilich noch erheblich gruseliger: Diese selbstständigen Außendienstler haben Online Zugriff auf 43 Mio. Teilnehmerkonten (s. „Zugriff der Rundfunkgebührenbeauftragten auf Teilnehmerkonten“.Also auf uns alle, selbst wenn sie nur in Hessen unterwegs sind. Die perfekte Grundlage für interessante Datenbestände auf CD, falls es mal mit den Provisionen nicht so gut läuft. Und da ja offenbar Verwandschaftsverhältnisse ausspioniert werden sollen, eröffnen sich dort ebenfalls Potentiale.
Mit der «Provisionsbasis» ist verständlich, warum die meist zu Unrecht als„GEZ-Mitarbeiter“ beschimpften, aber in Wahrheit von den geldgierigen Anstalten geschickten Gebühreneintreiber einen derart miesen Ruf haben. Bei einer Anmeldequote weit jenseits der 90% wird klar, weshalb auf Nachzahlungen gepocht wird ( 40% Provision)oder Kellnerkassen Gebührenverursachen sollen: Wenn man für andere den Rüpel gibt und in der Wahrnehmung der Bevölkerung mit Verbrechern gleichgestellt wird, dann muss sich das wenigstens rentieren. Wer macht sich schon gern sinnlos zum Arsch.
Wenn dann der HR behauptet «Diese Leute haben ein Interesse daran, dass die Gespräche friedvoll und einvernehmlich ablaufen» redet man sich das dort definitiv schön. Denn der öffentlich-rechtliche Geldeintreiber hat nichts von Einvernehmlichkeit, der weil einnehmen. Möglichst viel, denn er muss davon abgeben und bekommt nur einmal etwas dafür. Ihm kann der „Kunde“ schlicht egal sein, denn ist der abgezogen, gibt es da nichts mehr zu holen. Wie egal dem Geldhäscher des HR die Kundschaft ist, zeigt er deutlich: Er hat nicht einmal nach den vergessenen Karteidaten nachgefragt. Wozu auch: Anrüpeln kann man Leute auch ohne Adressen. Und nach dem Kasse machen schnell vergessen.

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