Ein Scheck von der GEZ

31.10.2011

«Auch ein neuartiges Rundfunkgerät im Arbeitszimmer oder im Büro zu Hause ist gebührenfrei, wenn im Haushalt bereits herkömmliche Rundfunkgeräte gemeldet sind.» Quelle: GEZ

Für diesen Satz hat die RFGZ jahrelang gekämpft. Nach Etappensiegen von durch RFGZ-Koordination kommunizierenden Klägern hat das BGH diesen Standpunkt bestätigt,den Juristen der öffentlich-rechtlichen Anstalten stets bestritten hatten.

Jetzt kommt das Groß-Reinemachen. Das bedeutet: Klägern muss unberechtigt per Bescheid abgetrotzte Gebühr zurück gezahlt werden. Da macht es sich die GEZ leicht: Was reinging, geht raus. Per Scheck. Man glaubt es kaum.

Aber Moment: Das Geld hatten sie unberechtigterweise eingezogen. Und sie haben z.T. mehrere Jahre darauf gesessen. Wenn das Finanzamt Steuern zurück zahlt, gibt es pro Monat 0,5% Zinsen, wenn es länger als 15 Monate gedauert hat. Und das hat für viele bei der GEZ erheblich länger gedauert.

Nach dieser Formel müsste jeder, der für 2007 die „Internet-Maut“ entrichtet hat (=69,12 €) bis einschließlich September rund 86,00 € von der GEZ bekommen. Auf dem Scheck stehen aber lediglich 69,12 €. Das sind fast ein Monat Fernsehgebühren, die sich die GEZ durch einbehalten der Zinsen einsacken will. Für eine nicht erbrachte Leistung und widerrechtlich eingezogenes Geld. Und zwar von Leuten, die auch zweistellige Euro-Beträgeschätzen. Nicht jeder arbeitet bei Behörden, wo es auf ein paar Millionen, ach was: Milliarden!, nicht weiter ankommt.

Mal sehen, was die Anwälte dazu sagen, die jetzt das Geld für durch die Anstalten verlorene Instanzen und Auslagen einfordern. Und dabei mutmaßlich auch die Schecks der GEZ hinterfragen.

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Kommentar von Hans M. | 01.11.2011

Interessant wäre auch, wie die von den Klägern (meistens ja Selbständige mit Heimbüro) aufgebrachte Arbeitszeit für die Abwehr der unberechtigten Forderung seitens der GEZ betrachtet werden würde bei so einer Aufarbeitung.
Alleine der Schriftverkehr bis zum klagefähigen Bescheid kostet einiges an Zeit und Nerven.
Selbst bei einem angenommenen niedrigen Stundensatz des Selbständigen dürften bei den verbratenen Stunden doch nicht unerhebliche finanzielle Ausfälle im drei- bis vierstelligen Bereich heraus kommen... das wäre für die Anstalten in Zukunft ein Anreiz, vor solchen Hauruckaktionen auch mal drüber nachzudenken, ob man wirklich im Recht ist.

So werden wohl auch in Zukunft erst mal Gebühren kassiert nach dem Motto: wenn keiner klagt, behalten wirs, wenn einer klagt, zahlen wir es halt mal zurück, verlieren tun wir ja nichts bei.


Anmerkung RFGZ: Genau darum funktioniert es ja. Der Streitwert ist - juristisch betrachtet - niedrig, der Aufwand immens. «Das rechnet sich nicht» - so einfach ist das. Denn im Verwaltungsrecht gibt es fixe Sätze. Wer mehr arbeiten will, darf das, bekommt es jedoch nicht bezahlt.

Wobei natürlich nicht übersehen werden darf, dass es sich sehr wohl rechnet, wenn man nicht vom Streitwert, sondern von der Summe ausgeht, die sich über die Jahre ansammeln kann. Daher ist es eigentlich um so interessanter, sich von Anfang an zu wehren. Die Aufwandsentschädigung ist das Geld, das man -nicht- bezahlt.