Politiker, Regeln und der ganze Rest...

11.09.2007

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Gebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandfunk heute sein Urteil verkündet. Das Ergebnis war letztendlich nicht überraschend. Die Politik hat es mal wieder - wie so oft - gründlich vermasselt.

Das festgelegte Verfahren degradiert die Landesparlamente nicht zum Abnick-August. Diese haben durchaus die Möglichkeit zum Eingreifen. Allerdings gilt, dass man seine Einwände hieb- und stichfest begründen muss. Das konnten die Länder nicht. Deren medienpolitisichen Überlegungen dürfen bei der Entscheidung über die Gebührenfestsetzung keine Rolle spielen.

Der vermeindliche Sieg der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten schlägt aber nur neue Schrammen ins Image der Sender. In den Internetforen und der Onlinepresse herrscht nun teilweile die Meinung vor, dass Rundfunkfreiheit mit Selbstbedienungsfreiheit gleichzusetzen und nun auch der letzte Damm gebrochen sei.

Dabei wird genau dazu im Urteil auch Stellung bezogen. Der Gesetzgeber hat unangemessene Gebührenhöhen oder<> Informationszugangsbeschränkungen zu vermeiden und zu korrigieren (Absatz 151).

Leider wird das Urteil von „Experten der Unionsfraktion” gleich wieder als Entschuldigung verwendet, um nicht allzusehr am aktuellen Zustand rütteln zu müssen (Heise).

Die Politik sollte nun einfach mal ihre Hausaufgaben machen. Die EU hat eine exakte Festlegung des Rundfunkauftrages gefordert. Das Verfassungsgericht hat dem nicht widersprochen, es weist dem Gesetzgeber eindeutig diese Rolle zu. Es wird Zeit, dass die Regeln festlegt werden, was öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu leisten (und zu lassen) hat. Dann wird die Gebührendiskussion anders verlaufen. Man kann dann nicht mehr für etwas Finanzbedarf anmelden, das nicht zum Auftrag gehört.

Zurück

Einen Kommentar schreiben