Brunkhorst, Angelika , FDP

Antwort per Brief durch MdB Christoph Waitz, datiert auf den 4. Dezember 2008

[…] vielen Dank für Ihr Fax vom 4. November 2008 [?], das ich gerne im Namen meiner Kollegin Angelika Brunkhorst beantworte.

Die FDP bekennt sich ganz klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Auftrag. Allerdings sollte die Vermittlung von Informations-, Bildungs- und Kulturangeboten wieder stärker im Vordergrund des Programmangebots von ARD und ZDF stehen. Diese Angebote müssen finanziert werden, wobei wir Liberale den Umfang der Gebührengelder, die mehr als sieben Milliarden Euro betragen, durchaus kritisch sehen. Es darf keinen Gebührenerhöhungsautomatismus geben. Der Grundsatz des sparsamen und wirtschaftlichen Arbeitens gilt auch für ARD und ZDF. Was die Privaten besser können, das sollten ARD und ZDF auch den Privaten überlassen. Deswegen ist in unseren Augen eine klare Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch die Bundesländer unerlässlich.

Die FDP lehnt die gerätebezogene Rundfunkgebühr als überholt ab. In Zeiten, in denen Rundfunkangebote über eine Vielzahl von Geräten empfangen werden können, ist eine starre Regelung nicht mehr praktikabel. Zudem erfordert die gerätebezogene Abgabe die Schnüffeldienste der GEZ und der Rundfunkgebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten. Die FDP will die mit der GEZ verbundenen deatenschutzrechtlichen Probleme nicht länger tolerieren.

Deswegen plädieren wir für die Einführung einer personenbezogenen und allgemeinen Medienabgabe. Jeder Erwachsene mit steuerpflichtigem Einkommen würde diese Abgabe in Höhe von ca. 9-11 Euro zahlen, um die derzeitigen Einnahmen aus den Rundfunkgebühren auszugleichen. Den Einzug der Abgabe könnten die Finanzämter gleich mit erledigen. Die GEZ wäre komplett überflüssig. Die Medienabgabe ist transparent und gerecht. Sozial schwache zahlen keine Steuern und damit auch keine Medienabgabe.

Zuletzt aktualisiert am 05.12.2008 von Norbert Simon.

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