Dückert, Dr. Thea , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Per Telefax am 08.12.2008
[…]Vielen Dank für Ihren Brief. Die Grünen treten für das Konzept eine Mediengebühr ein. Gerne ich Ihnen unsere Position zu diesem Thema dar.
Seit dem 1. Januar 2007 gibt es eine Rundfunkgebühr für Internetfähigkeit PCs. Zu diesem Zeitpunkt ist das im Rundfunkstaatsvertrag vereinbarte Moratorium ausgelaufen, dass die PC-Gebühr schon vor einigen Jahren festgelegt hat. internetfähige PCs bleiben in Privathaushalten von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn bereits ein Rundfunkgerät angemeldet ist. Der PC gilt dann als Zweitgerät und ist gebührenfrei. Wenn allerdings ein internetfähiger PC im Arbeitszimmer steht und für den nicht-privaten Bereich genutzt wird (etwa bei Selbstständigen), dann wird eine zusätzliche Gebühr pro Monat fällig. Wenn es im Haushalt kein anderes Rundfunkgerät gibt, aber einen Internet viele PC, so muss für diesen seit dem 1. Januar 2007 eine monatliche Rundfunkgebühr von 5,52 € pro Monat bezahlt werden - egal wie viele PCs vorhanden sind.
Die Grünen haben die PC-Gebühr abgelehnt und sich für eine Verlängerung des Moratoriums ausgesprochen. Die PC-Gebühr wird von der Internetfähigkeit, nicht von der Rundfunkempfangfähigkeit abhängig gemacht. Aus unserer Sicht ist das ein großer Unterschied. Denn Internetfähig ist ein Rechner mit einfachem Modem, Rundfunkempfangfähig jedoch erst mit schnellen Zugang, wie etwa DSL.
Wir meinen, dass es Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, um den Bestand und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren. Doch mit den neuen technischen Möglichkeiten stößt das System der gerätebezogenen Gebühren an seine Grenzen. Jedes neue Empfangsgerät mit Gebühren zu belegen, ist ungerecht, aufwändig und bürokratisch. Als Grüne Alternative haben wir das Konzept einer Mediengebühr entwickelt. Denn die Debatte um die PC-Gebühr hat gezeigt, dass eine Rundfunkgebühr, die sich an einzelnen Geräte orientiert, überholt ist. Wir Grünen plädieren deshalb seit langem für eine einfache Mediengebühr pro Haushalt und eine gestaffelte Gebühr in Betrieben. Ein entsprechendes Konzept haben wir im September 2006 vorgelegt.
Unser Modell hat viele Vorteile. Durch die Mediengebühr wäre das Durcheinander beseitigt ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto oder ein PC im Arbeitszimmer angemeldet werden müssen. Unser Modell der Mediengebühr ist zukunftsfähig: nicht nur PCs mit Breitbandanschluss, sondern auch UMTS- oder DVB-H-Handys oder andere Mobil-Empfänger werden in Zukunft Rundfunkempfangfähig sein bzw. Sind es bereits. Mit einer einheitlichen Mediengebühr muss nicht mehr bei jedem neuen Gerät, das neben anderen Funktionen auch Rundfunk empfangen kann, neu verhandelt werden, ob dafür Gebühren fällig sind.
Mit der Mediengebühr würde jeder Privathaushalt eine einheitliche Gebühr bezahlen, unabhängig davon, wie viele Geräte im Haushalt vorhanden sind. Bei Unternehmen würde eine gestaffelte Gebühr berechnet, je nach Mitarbeiterzahl und Branchenbesonderheiten. Befreiung wären wie bisher möglich. Unser Modell soll weder Familien, Singles, noch Unternehmen stärker als bisher belasten. Im Gegenteil, Einsparungen von Bürokratiekosten würden die Mediengebühr verringern.
Eine allgemeine Mediengebühr muss aus unserer Sicht aber auch bedeuten, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk seine Gebühren aus Medien übergreifend einsetzt und im Internet attraktive Programme bereithält. Das ist durch die Online-Beschränkungen im 12. Rundfunkstaatsvertrag leider im Moment in Frage gestellt. Aus unserer Sicht muss aber das Internet als Dritte Säule neben Radio und Fernsehen etabliert werden ungerade für junge Zielgruppen attraktive Angebote bereithalten.
Die Ministerpräsidenten werden sich im Rahmen des 14. Rundfunkgebührenstaatsvertrages auf ein neues Rundfunkgebührenmodell einigen. Die Gespräche hierzu laufen bereits. Vermutlich wird es entweder zu einer Reform der bisherigen Gebühr oder zu einer geräteunabhängigen Haushaltsgebühr kommen, wie wir sie befürworten. Die Einführung einer Steuer, die über das Finanzamt eingezogen wird, ist extrem unwahrscheinlich. Die Rundfunkgebühr ist keine Steuer und darf auch keine sein. Vielmehr ist sie eine Abgabe mit beitragsähnlichem, bzw. gebührenähnlichem Charakter (so die juristische Bezeichnung). In Deutschland gilt das Prinzip der Staatsferne des Rundfunks. Auch die Gebühren dürfen also nicht wie Steuern etwa über das Finanzamt eingezogen werden - unter anderem deshalb, weil man nicht möchte, dass der Staat dadurch indirekt Einfluss auf die Programme nehmen kann. Zudem würde der Einzug der Rundfunkgebühren über das Finanzamt nicht weniger kosten, sondern mehr.
Ich hoffe, Ihnen damit unsere Position deutlich gemacht zu haben.
Oh ja. Haben Sie. Dazu ein Kommentar per Fax am 8.12.2008 an Frau Dückert
[…] vielen Dank für ausführliches Antwortschreiben. Allerdings bleiben einige Fragen unbeantwortet: so betonen Sie die Staatsferne des Rundfunks. Warum sind dann in den Gremien des Rundfunks so viele Landes- und Bundespolitiker und warum entscheiden die Länderparlamente über den Rundfunkstaatsvertrag?
Sie betonen, dass eine „Rundfunksteuer“ nicht möglich sei, weil das dem Prinzip der Staatsferne widerspreche. Wie sieht es mit der Kirchensteuer aus? Laut Grundgesetz gibt es eine strikte Trennung zwischen Kirche und Staat.
Sie fordern eine gestaffelte Gebühr für Unternehmen, die nach nicht näher spezifizierten Kriterien gestaffelt sein soll. Warum wollen Sie für Bürgerinnen und Bürger, die bereits eine Haushaltsabgabe bezahlen, an deren Arbeitsplatz erneut eine Gebühr geltend machen? Diese Gebühren müssen von Kunden der Unternehmen aufgebracht werden und führen somit zu einer Verteuerung für die Verbraucher. Vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand auf Seite der Gebührenerhebung ebenso wir auf der Seite der Unternehmen aufgrund der nicht näher spezifizierten Staffelung ganz abgesehen.
Sie sprechen von Befreiungsszenarien. Wer legt die fest, wie sind sie definiert? Allein der Umstand unspezifischer Befreiungsszenarien lässt bereits erkennen, dass es sich in keinem Fall um eine Vereinfachung handeln wird und in jedem Fall weiterhin eine notwendigerweise „staatsferne“ und somit fragwürdige „Aufsichtsbehörde“ mit extremer Datensammel-Leideschaft erforderlich ist, die sich hinter unklaren Regelungen verschanzen kann, wie es die GEZ tut.
Ich kann jetzt nur für mich persönlich sprechen. Aber ich halte den Ansatz des Bündins 90/Die Grünen für ziemlich akademisch. Eine zukunftsweisende, klare und einfache Regelung ist das jedenfalls nicht – das ist genau genommen nur ein Etikettenschwindel, weil es im Ergebnis auf das hinaus läuft, was schon da ist und sich immer deutlicher als nicht tragfähig erweist.
Zuletzt aktualisiert am 08.12.2008 von Norbert Simon.
©2006-2012 RFGZ / Norbert Simon | Impressum | Letzte Aktualisierung: 04.02.2012
