- Reimann, Dr. Carola , SPD
Schreiben per Postbrief vom 02.12.2008
Vielen Dank für Ihre Schreiben an mich und meine SPD-Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen. Sie haben ja das zuständige Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Ihre Schreiben zukommen lassen.
Lassen Sie mich der Klarheit zuliebe vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medien haben und auf Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenzen zukommt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren, sodass Sie diese Antwort bitte lediglich als einen Kommentar aus bundespolitischer Sicht Auffassung mögen. Konkrete Auskunft erhalten Sie von der niedersächsischen Landesregierung bzw. von den Braunschweiger Landtagsabgeordneten, da letztlich die Landesparlamente und Bürgerschaften den Änderungen der betreffenden Staatsverträge zustimmen müssen.
Aus bundespolitischer Sicht steht es für mich außer Zweifel, dass eine Leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlichen Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Das BVerfG hat in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle bestätigt und Medienpolitiker in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen. Die Hauptfinanzierungsformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.
Aus diesem Grund befürworte ich eine Gebührenfinanzierung. Allerdings sehe auch ich die nun gefundene Regelung für Internet viele PCs kritisch, da der Besitz eines PCs nicht zwangsläufig die Nutzung der Rundfunk-Angebote bedeutet. Diesen Standpunkt habe ich den zuständigen Medienpolitiker meiner Fraktion bereits vor einigen Monaten übermittelt. Doch letztlich sind für Fragen der Medienordnung und auch der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie bereits erwähnt allein die Bundesländer zuständig.
Zuletzt aktualisiert am 05.12.2008 von Norbert Simon.
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