Marks, Caren , SPD

Erste Reaktion per Fax am 28.11.2008 (innerhalb von ca. 1 Stunde):

[…] Auf Grund der zahlreichen Anfragen, die uns und die anderen Bundestagsabgeordneten täglich erreichen, gibt es die Vereinbarung, dass vorrangig die zuständigen Wahlkreisabgeordneten die Anfragen aus dem jeweiligen Wahlkreis beantworten. In Ihrem Fall ist dies Frau Dr. Carola Reimann, MdB, der wir Ihre Anfrage weitergeleitet haben. […]

Hat Frau Marks wirklich keine eigene Meinung? Wir haben sofort nachgehakt:

[…] vielen Dank für Ihre prompte Reaktion. Allerdings geht die ziemlich weit an meiner Anfrage vorbei. Ich will keine Antwort von einem Stellvertreter (Frau Reimann hat im Übrigen die selbe Anfrage erhalten), sondern von der „Volksvertreterin Frau Marks“. 

Die Antwort soll als Orientierung für andere Bürgerinnen und Bürger dienen, für die ich in der Interessengemeinschaft „Rundfunkgebührenzahler.Deutschland“ ein Bild bzgl. der Nähe unserer Vertreter zu den Vertretenen zeichnen will. Darauf wurde in der Anfrage hingewiesen.

Selbstverständlich kann ich natürlich darstellen, dass Frau Marks diesbezüglich keine eigene Meinung hat, sondern sich einfach den Äußerungen anderer anschließt. Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich das falsch einschätze, aber augenscheinlich läuft Ihre Antwort auf eine einzige Aussage hinaus: «Hauptsache, selbst nicht festlegen.»

Bezogen auf die Glaubwürdigkeit und den Nutzen eines Volksvertreters ist das ein Standpunkt, der bei einer Wahl gewürdigt werden muss.

Antwort von Frau Marks am 02.12.2008 per Fax

[…] Sie interessieren sich für meine Meinung zum Thema Rundfunkgebühren. Da Sie sich offenbar intensiv damit beschäftigen, ist Ihnen sicher bekannt, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren. Sinnvoller wäre es daher, sich an die niedersächsische Landesregierung bzw. an die L. andtagsabgeordneten zu wenden. Dennoch will ich Ihnen gerne antworten. Da Ihre Frage sehr allgemein gehalten ist und vor dem Hintergrund der nicht vorhandenen Entscheidungskompetenz werde ich Ihnen den aktuellen Stand der Diskussion in der SPD-Bundestagsfraktion darstellen, die so von mir geteilt wird.

Aus bundespolitischer Sicht steht es für die SPD-Bundestagsfraktion außer Zweifel, dass eine Leistungs- und zukunftsfähige öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Informationen und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Das BVerfG hat in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle bestätigt und uns Politikern in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen. Die Hauptfinanzierungsformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.

Vor diesem Hintergrund ist auch der Beschluss der Ministerpräsidenten zu sehen, dass bestehende Moratorium zur Gebührenpflicht von PCs Ende 2006 auslaufen zu lassen. Ersetzt wird dieses durch eine Erweiterung der Gebührenpflicht über Rundfunkgeräte - Fernseher, Radios usw. - hinaus auf Internet fähige PCs ab dem 1. Januar 2007. Diese Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet fähige PC hat in der Öffentlichkeit eine heftige Debatte ausgelöst, die leider oft auch mit sachlich nicht zutreffenden Argumenten und irreführenden Zahlen geführt wurde.

Am 14. August 2006 haben in Mainz die Rundfunkreferenten der Länder und Vertreter von ARD und ZDF gemeinsam wie Folgen des zum 31.12.2006 auslaufenden Moratorium für Internet-PCs und die konkrete Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages beraten. Die Normen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages knüpfen das entstehende Rundfunk Gebührenpflicht weiterhin anders bereithalten eines Rundfunkempfang des Gerätes an. Zugleich verfolgt der Rundfunkgebührenstaatsvertrages entsprechend der Gesetzesbegründung eine umfassende Zweitgerätefreiheit für bestimmte neuartige Empfangsgeräte. Vor dem Hintergrund, dass derzeit zwar praktisch alle öffentlich-rechtlichen Radiosender im Internet verfügbar sind, die Fernsehkanäle von ARD und ZDF hingegen in der Regel nur Programmausschnitt sehenswert stellen und kein einziges öffentlich-rechtliches Fernsehprogrammen und auch kein Programm der großen Privatanbieter über das Internet verfügbar sind, haben sich die Rundfunkanstalten die Länder dahingehend verständigt, dass für den Empfang über neuartige Empfangsgeräte nur die Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro zu entrichten ist. Gleichzeitig haben sich Rundfunkanstalten und Länder dahingehend verständigt, dass die Regelungen zu Zweitgerätefreiheit in nicht privaten Bereich dahingehend auszulegen ist, dass darunter auch Autoradios zu subsumieren sind. Das bedeutet, dass ein Rundfunkteilnehmer, der sein Autoradio in geschäftlich genutzten Kfz angemeldet hat (wozu auch nach bislang geltenden Recht verpflichtet war), für neuartige Geräte - also beispielsweise internetfähige PC - im geschäftlichen Bereich keine weiteren Gebühren zahlen muss.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben auf der Konferenz der Ministerpräsidenten vom 18. bis 20. Oktober 2006 in Wartung und diese gemeinsame Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages einvernehmlich beschlossen. Darüber hinaus haben Sie die Rundfunk der Länder beauftragt, innerhalb eines Jahres alternative Lösungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erarbeiten.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese einvernehmliche Lösung bzgl. der Rundfunkgebührenpflicht für Internet fähige PCs, welche der technischen Entwicklungsrechnung trägt und zugleich effektiv keine zusätzliche Belastung für die Haushalte oder Unternehmen bedeutet. Auch das Vorhaben, alternative Lösungen zur bisherigen Gebührenfinanzierung zu arbeiten oder aber das System der Gebührenfinanzierung vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung weiter zu entwickeln, wird seitens der SPD-Bundestagsfraktion grundsätzlich begrüßt. Hierbei gilt es insbesondere, zunächst die offenen verfassungs- und europarechtlichen Fragen - beispielsweise bzgl. einer "Haushaltsabgabe" - zu klären. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es aber bei der Erarbeitung eines neuen Konzepts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Konzept eine leistungs-und zukunftsfähige öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Informationen und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit sichergestellt werden kann.

Ich schließe mich dieser Auffassung der Bundestagsfraktion ausdrücklich an. Der qualitätvolle Fernsehen will, der kann nicht gegen Rundfunkgebühren sein. Der Zugang zum medialen Information wird meines Erachtens dadurch nicht beeinträchtigt. […]

Unser Dankschreiben an Frau Marks vom 2.12.2008

Sehr geehrte Frau Marks,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Selbstverständlich bin ich mir darüber im Klaren, dass Sie nur indirekt eine geeignete Ansprechpartnerin für die Fragen des Rundfunkgebührenrechts sind. Allerdings ist erkennbar, dass Landtages- und Bundestagsfraktion(en) sich in diesen Fragen abstimmen - womöglich sogar wei­sungs­gebundenen verhalten, wenn beispielsweise Ihr vormaliger Vorsitz­ender, Herr Beck, zeitgleich Landesvater in Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Rund­funk­kommission ist. So viel zur Zuständigkeit für - und Staatsferne des Rundfunks.

Interessant in Ihren Ausführungen ist, dass sie dabei aktuelle Urteile von Verwal­tungs­gerichten völlig außer Acht lassen. Diese stehen in krassem Widerspruch zu Ihrer und der Meinung der SPD-Bundestagsfraktion.

Dies bestätigt den in letzter Zeit immer häufiger auftretenden Eindruck, dass sowohl Landtags- als auch Bundestags­abgeordnete zwar munter Gesetze erlas­sen, diese dann aber von der dritten Macht im Staat, der Judikative, korrigiert werden müssen. Zum Beispiel, wenn Beschlüsse augenscheinlich gegen das Grundgesetz verstoßen, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden (und weitere) bezüglich des Rundfunkgebührenstaatsvertrages kürzlich in Bezug auf die „PC-Gebühr“ feststellt.

Ich will Ihnen zugute halten, dass sie nicht über alles informiert sein können. Insbesondere dann nicht, wenn die öffentlich-rechtlichen Medien solch wich­tige Urteile stillschweigend ignorieren und der Allgemeinheit vorenthalten. Entgegen ihrer Annahme sind nämlich sowohl Haushalte als auch Unternehmen zum Teil dramatisch von der „PC-Gebühr“ betroffen und entgegen der Dar­stellung von ARD- und ZDF-Intendanten geht es um weit mehr als die viel­zitierten „Peanuts“. Die PC-Gebühr stellt nicht nur eine Beschneidung von Grund­rechten dar, sie bedroht nach meinem Kenntnisstand potentiell sogar Arbeits­plätze. Das werden Sie jedoch weder von ARD noch ZDF erfahren. Denn die zu erwartenden und bereits laufenden Verfahren von Unternehmen, die sich z.T. mit fünfstelligen (!) Forderungen der GEZ allein wegen PC-Arbeits­plätzen kon­frontiert sehen, werden sicher wieder keinen Eingang in die Bericht­erstattung der öffentlich-rechtlichen Medien finden.

Damit wir uns im Übrigen nicht mißverstehen: Eine Rundfunkgebühr ist durchaus sinnvoll. Allerdings müssen immer drängender die Fragen gestellt werden, auf welcher Grundlage sie erhoben wird und ob die Selbstkontrolle der öffentlich-rechlichen Medien noch funktioniert. Daran habe ich und meine Mitstreiter, die täglich mehr werden (pro Tag mindestens 250 Besucher alleine bei RFGZ.de), zunehmend Zweifel. Daher werden wir zweifellos politische Vertreter suchen, die das Thema nicht auf der Grundlage von ARD/ZDF-Vorschlägen formulieren, sondern kritisch hinterfragen und ernsthaft eine zeitgemäße und verfassungs­konforme Lösung suchen. Und die werden wir — sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene — wählen. […]

Zuletzt aktualisiert am 02.12.2008 von Norbert Simon.

Zurück



©2006-2012 RFGZ / Norbert Simon | Impressum | Letzte Aktualisierung: 04.02.2012