Müller, Carsten (Braunschweig), CDU/CSU
Schreiben vom 18.12.2008
[…]für Ihr Schreiben vom 28.11.2008 möchte ich mich auch im Namen meiner niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedanken. Das Thema GEZ ist mir bestens vertraut. Die von Ihnen angesprochene Gebührenpflicht ab dem 01.01.2007 für Rechner mit Internet-Zugang ist in §5 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 des 8. Rundfunkgebührenstaatsvertrages festgelegt. Ich habe mich bereits 2006 kritisch zu der Problematik geäußert.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Belastungen, besonders des Mittelstandes, war die Einführung des neuen Gebührenbestandes nicht nachvollziehbar und kontraproduktiv. Betroffen von der Gebühr sind überwiegend kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler. Betrieblich genutzte Computer oder Mobiltelefone werden aber meines Erachtens nicht zum Radiohören oder Fernsehen angeschafft. Die Annahme, dass eine rein theoretische Nutzungsmöglichkeit genügt, um eine Geübhr erheben zu können, kann ich daher nicht nachvollziehen. Eine rein gerätebezogene Zwangsabgabe ist bei dem heutigen technischen Entwicklungsstand nicht mehr zeitgemäß. Die grundlegende Reformierung des Gebührensystems ist daher unumgänglich.
Zuletzt aktualisiert am 19.01.2009 von Norbert Simon.
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