Müller, Carsten (Braunschweig), CDU/CSU

 

Schreiben vom 18.12.2008

[…]für Ihr Schreiben vom 28.11.2008 möchte ich mich auch im Namen meiner nieder­sächsischen Kolleg­innen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestags­fraktion bedanken. Das Thema GEZ ist mir bestens vertraut. Die von Ihnen angesprochene Gebühren­pflicht ab dem 01.01.2007 für Rechner mit Internet-Zugang ist in §5 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 des 8. Rund­funk­gebühren­staats­vertrages festgelegt. Ich habe mich bereits 2006 kritisch zu der Problematik geäußert.

Vor dem Hintergrund der bestehenden Belastungen, besonders des Mittelstandes, war die Einführung des neuen Gebühren­bestandes nicht nachvoll­ziehbar und kontra­produktiv. Betroffen von der Gebühr sind überwiegend kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler. Betrieblich genutzte Computer oder Mobil­telefone werden aber meines Erachtens nicht zum Radio­hören oder Fern­sehen ange­schafft. Die Annahme, dass eine rein theore­tische Nutzungs­möglichkeit genügt, um eine Geübhr erheben zu können, kann ich daher nicht nachvoll­ziehen. Eine rein geräte­bezogene Zwangs­abgabe ist bei dem heutigen technischen Entwicklungs­stand nicht mehr zeitgemäß. Die grund­legende Reformierung des Gebühren­systems ist daher unum­gänglich.

 

Zuletzt aktualisiert am 19.01.2009 von Norbert Simon.

Zurück



©2006-2012 RFGZ / Norbert Simon | Impressum | Letzte Aktualisierung: 04.02.2012