Pothmer, Brigitte , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antwort per Fax, datiert auf den 08.12.2008. Inhaltlich entspricht es in weiten Teilen wortgenau der Antwort von Dr. Thea Dückert. Soviel zur „eigenen“ Meinung. Die hat Sie abschließend - zu unserem Entsetzen — dann doch, siehe Antwortfax.

[…]Ihr Schreiben, in dem Sie mich bitten zur Rundfunkgebühr für internetfähige PCs Stellung zu beziehen habe ich erhalten und möchte Ihnen gern wie folgt antworten.

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es eine Rundfunkgebühr für internetfähige PCs. Zu diesem zeitpunkt ist das im Rundfunkstaatsvertrag vereinbarte Moratorium ausgelaufen, das die PC-Gebühr schon vor einigen Jahren festgelegt hat. Wir Grünen haben die PC-Gebühr abgelehnt und uns für eine Verlängerung des Mora­toriums ausgesprochen. Die PC-Gebühr wird von der Ineternetfähigkeit, nicht von der Rundfunkempfangsfähigkeit abhängig gemacht. Aus unserer Sicht ist das ein großer Unterschied. Denn internetfähig ist ein Rechner mit einfachem Modem, rundfunkempfangsfühig jedoch erst mit schnellem Zugang (wie etwa DSL).

Wir meinen, dass es Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, um den Bestand und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren. Doch mit den neuen technischen Möglichkeiten stößt das System der gerätebezogenen Gebühren an seine Grenzen. Jedes neue Empfangsgeärt mit Gebühren zu belegen, ist ungerecht, aufwändig und bürokratisch.

Die Debatte um die PC-Gebühr hat gezeigt, dass eine Rundfunkgebühr, die sich an einzelnen Geräte orientiert, überholt ist. Wir Grünen plädieren deshalb seit langem für eine einfache Mediengebühr pro Haushalt und eine gestaffelte Gebühr in Betrieben. Ein entsprechendes Konzept haben wir im September 2006 vorgelegt.

Unser Modell hat viele Vorteile. Durch die Mediengebühr wäre das Durcheinander beseitigt ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto oder ein PC im Arbeitszimmer angemeldet werden müssen. Unser Modell der Mediengebühr ist zukunftsfähig: nicht nur PCs mit Breitbandanschluss, sondern auch UMTS- oder DVB-H-Handys oder andere Mobil-Empfänger werden in Zukunft Rund­funk­empfangs­fähig sein bzw. Sind es bereits. Mit einer einheitlichen Mediengebühr muss nicht mehr bei jedem neuen Gerät, das neben anderen Funktionen auch Rundfunk empfangen kann, neu verhandelt werden, ob dafür Gebühren fällig sind.

Mit der Mediengebühr würde jeder Privathaushalt eine einheitliche Gebühr bezahlen, unabhängig davon, wie viele Geräte im Haushalt vorhanden sind. Bei Unternehmen würde eine gestaffelte Gebühr berechnet, je nach Mitarbeiterzahl und Branchenbesonderheiten. Befreiung wären wie bisher möglich. Unser Modell soll weder Familien, Singles, noch Unternehmen stärker als bisher belasten. Im Gegenteil, Einsparungen von Bürokratiekosten würden die Mediengebühr verringern.

Eine allgemeine Mediengebühr muss aus unserer Sicht aber auch bedeuten, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk seine Gebühren aus Medien übergreifend einsetzt und im Internet attraktive Programme bereithält. Das ist durch die Online-Beschränkungen im 12. Rundfunkstaatsvertrag leider im Moment in Frage gestellt. Aus unserer Sicht muss aber das Internet als Dritte Säule neben Radio und Fernsehen etabliert werden ungerade für junge Zielgruppen attraktive Angebote bereithalten.

Die Ministerpräsidenten werden sich im Rahmen des 14. Rundfunk­gebühren­staats­vertrages auf ein neues Rundfunkgebührenmodell einigen. Die Gespräche hierzu laufen bereits. Vermutlich wird es entweder zu einer Reform der bisherigen Gebühr oder zu einer geräteunabhängigen Haushaltsgebühr kommen, wie wir sie befür­worten. Die Einführung einer Steuer, die über das Finanzamt eingezogen wird, ist extrem unwahrscheinlich.

Die Frage des freien Informationszugangs betreffend halten wir Grünen es für falsch, dass mit dem Inkrafttreten des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages die Befreiungsverordnungen (Rundfunkgebührenbefreiung) der Länder entfallen sind. Mit der neuen Regelung kann die Gebührenbefreiung nur noch erfolgen, wenn der entsprechende Bescheid (Sozialgeld o.ä.) vorgelegt wird oder ein besonderer Härtefall (§6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag) vorliegt.

Eine Härtefallprüfung darf sich unserer Meinung nach nicht nur an der Vorlage der geforderten Bescheide orientieren. Der Beurteilungsspielraum muss voll ausge­schöpft werden. Schließlich sollen die Regelungen zum Nutzen und nicht zu Lasten der Geringverdienenden wirken und Geringverdienende dürfen nicht schlechter gestellt werden, nur weil sie keinen Behördenbescheid vorlegen können.

Unser Kommentar per Fax am 13.12.2008 an Frau Pothmer

[…]Vielen Dank für ausführliches Antwortschreiben - allerdings hatten wir das nahezu identisch bereits von Frau Dückert erhalten. Wer jetzt wessen eigene Meinung vertritt, bleibt dabei leider unklar. Ich erlaube mir daher, mich bei den entsprechenden Abschnitten im Gegenzug an mein Fax anzulehnen, dass ich an Frau Dückert gesandt habe:

Sie sagen, dass ein PC erst mit DSL-Zugang rundfunkfähig sei. Dem muss ich energisch wider­sprechen. Durch Pufferung und/oder Reduktion von Datenströmen lässt sich sehr wohl Rundfunk über schmalbandige Datenleitungen/­Funk­verbin­dungen übertragen — genau genommen ist das ein Wesens­merkmal moderner Kommuni­kations­technik.

Schauen Sie sich einfach das DVB-T der öffentlich-rechtlichen Sender an. Da werden massenweise Sender in das verfügbare Band gequetscht, indem die Datenrate der einzelnen Kanäle reduziert wird. Hier werden die Möglichkeiten zweifellos überreizt, aber: Nirgends im Staatsvertrag steht, dass man den Nachrichtensprecher erkennen oder die Radioübertragung HiFi-Qualität erreichen muss. Genau darauf berufen sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Das von deren Seite selbst bescheinigte Niveau bedarf offenbar keiner hochwertigen Übertragungsqualität.

Sie betonen, dass eine „Rundfunksteuer“ nicht möglich sei. Warum? Laut Grund­gesetz gibt es eine strikte Trennung zwischen Kirche und Staat und trotzdem gibt es eine Kirchensteuer.

Sie fordern eine gestaffelte Gebühr für Unternehmen, die nach nicht näher spezifizierten Kriterien gestaffelt sein soll. Warum wollen Sie für Bürgerinnen und Bürger, die bereits eine Haushaltsabgabe bezahlen, an deren Arbeitsplatz erneut eine Gebühr geltend machen? Diese Gebühren müssen von Kunden der Unter­nehmen aufgebracht werden und führen somit zu einer Verteuerung für die Verbraucher. Vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand auf Seite der Gebühren­erhebung ebenso wir auf der Seite der Unternehmen aufgrund der nicht näher spezifizierten Staffelung ganz abgesehen.

Sie sprechen von Befreiungsszenarien. Wer legt die fest, wie sind sie definiert? Allein der Umstand unspezifischer Befreiungsszenarien lässt bereits erkennen, dass es sich in keinem Fall um eine Vereinfachung handeln wird und in jedem Fall weiterhin eine notwendigerweise „staatsferne“ und somit fragwürdige „Aufsichts­behörde“ mit extremer Datensammel-Leidenschaft erforderlich ist, die sich hinter unklaren Regelungen verschanzen kann, wie es die GEZ tut.

Ich kann jetzt nur für mich persönlich sprechen. Bei Frau Dückert hielt ich den Ansatz des Bündnis 90/Die Grünen noch für ziemlich akademisch. Durch Ihre Ergänzungen wird er - mit Verlaub - bescheuert.

Sie propagieren einen Etikettenschwindel, der im Ergebnis nach meiner Einschätzung die Situation massiv verschlechtert.

Insbesondere „Geringerverdiener“ werden mit Ihren Vorschlägen noch weiter benachteiligt: Statt ihnen eine Demütigung zu ersparen, sollen sie jetzt - mit wem auch immer - darüber diskutieren, ob sie arm genug sind, dass man ihnen die Rundfunkgebühren erlässt?

Und in Ermangelung klarer Regelung kann der „Entscheider“ im „Beurteilungs­spielraum“ agieren?

Unter dem Blickwinkel, dass sich Geringverdiener üblicherweise nicht gerade als Verwaltungs­rechts­kundige und souverän-selbst­bewusste Mitbürger auszeichnen, ist das vermutlich der unsozialste, unverant­wortlichste und zynischste Vorschlag, der bisher bei uns eingegangen ist.[…]

Zuletzt aktualisiert am 13.12.2008 von Norbert Simon.

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