Stokar von Neuforn, Silke , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schreiben vom 12. Januar 2009. Die Hervorhebungen entsprechen dem Schreiben. Die eingefügten Fußnoten sind Anmerkungen der RFGZ.
[…] haben Sie vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben und entschuldigen Sie bitte die späte Reaktion auf Ihr Schreiben.
Ursache der PC-Gebühr
Seit dem 1. Januar 2007 gibt es eine Rundfunkgebühr für internefähige PCs. Zu diesem Zeitpunkt ist das im Rundfunkstaatsvertrag vereinbarte Moratorium ausgelaufen, das die PC-Gebühr schon vor einigen Jahren festgelegt hat.
Wer ist von der Gebühr betroffen?
Internetfähige PCs bleiben in Privathaushalten von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn bereits ein Rundfunkgerüt angemeldet ist. Der PC gilt dann als Zweitgerät und ist gebührenfrei. Wenn allerdings ein internetfähiger PC im Arbeitszimmer steht und für den Nicht-privaten Bereich genutzt wird (etwa bei Selbständigen), dann wird eine zusätzliche Gebühr pro Monat fällig. Diese Regelung wird allerdings derzeit von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Während das Verwaltungsgericht Ansbach (Bayern) die Gebührenpflicht bestätigte, wurde sie von den Verwaltungerichten in Koblenz und Braunschweig in den konkreten Fällen verworfen. Wenn [es] im Haushalt kein anderes Rundfunkgerät gibt, aber ein[en] internetfähiger PC, so muss für diesen seit dem 1. Januar 2007 eine monatliche Rundfunkgebühr von 5,52 Euro [1] pro Monat bezahlt werden - egal wie viele PCs vorhanden sind.
Bei Unternehmen ist die Regelung ähnlich; sie zahlen nicht, wenn bereits andere Geräte vorhanden und angemeldet sind. Falls bisher kein Radio oder Fernseher angemeldet ist, aber mindestens ein internefähiger PC vorhanden ist, zahlen Unternehmen einmal pro Betriebsstätte bzw. Gebäudeeinheit. Diese Regelung gilt auch für Universitäten.
Die grüne Position zur „PC-Gebühr“
Wir haben die PC-Gebühr abgelehnt und uns für eine Verlängerung des Moratoriums ausgesprochen. Die PC-Gebühr wird von der Internetfähigkeit, nicht von der Rundfunkempfangsfähigkeit abhängig gemacht. Aus unserer Sicht ist das ein großer Unterschied. Denn internetfähig ist ein Rechner mit einfachem Modem, rundfunkempfangsfähig jedoch erst mit schnellem Zugang (wie etwa DSL) [2].
Wir meinen, dass es Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss, um den Bestand und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren. Doch mit den neuen technischen Möglichkeiten stößt das System der gerätebezogenen Gebühren an seine Grenzen. Jedes neue Empfangsgerät mit Gebühren zu belegen, ist ungerecht, aufwändig und bürokratisch.
Als grüne Alternative haben wir das Konzept einer Mediengebühr entwickelt. [3] Denn die Debatte um die PC-Gebühr hat gezeigt, dass eine Rundfunkgebühr, dis sich an einzelnen Geräten orientiert, überholt ist. Wir Grünen plädieren deshalb seit langem für eine einfache Mediengebühr pro Haushalt und eine gestaffelte Gebühr in Betrieben. Ein entsprechendes Konzept haben wir im September 2006 vorgelegt.
Unser Modell hat viele Vorteile. Durch die Mediengebühr wäre das Durcheinander beseitigt, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto oder ein PC im Arbeitszimmer angelmeldet werden müssen. Unser Modell der Mediengebühr ist zukunftsfähig: Nicht nur PCs mit Breitbandanschluss, sondern auch UMTS- oder DVB-H-Handys oder andere Mobilempfänger werden in Zukunft rundfunkempfangsfähig sein. Mit einer einheitlichen Mediengebühr muss nicht mehr bei jedem neuen Gerät, das neben anderen Funktionen auch Rundfunk empfangen kann, neu verhandelt werden, ob dafür Gebühren fällig sind. Mit der Mediengebühr würde jeder Privathaushalt eine einheitliche Gebühr bezahlen, unabhängig davon, wie viele Geräte im Haushalt vorhanden sind. Bei Unternehmen würde eine gestaffelte Gebühr berechnet, je nach Mitarbeiterzahl und Branchenbesonderheiten. Befreiungen wären wie bisher möglich. Unserer Modell soll weder Familien, Singles, noch Unternehmer stärker als bisher belasten. Im Gegenteil, Einsparungen und Bürokratiekosten würden die Mediengebühr verringern.[4]
Eine allgemeine Mediengebühr muss aus unserer Sicht aber auch bedeuten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Gebühren auch Medien übergreifend einsetzt und im Internet attraktive Programme bereithält. Das ist durch die Online-Beschränkung im 12. Rundfunkstaatsvertrag leider im Moment in Frage gestellt. Aus unserer Sicht muss aber das Internet als dritte Säule neben Radio und Fernsehen etabliert werden und gerade für junge Zielgruppen attraktive Angebote bereithalten.[5]
Die Minsterpräsidenten werden sich im Rahmen des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf ein neues Rundfunkgebührenmodell einigen. Die Gespräche hierzu laufen bereits. Vermutlich wird es entweder zu einer Reform der bisherigen Gebühr oder zu einer geräteunabhängigen Haushaltsgebühr kommen, wie wir sie befürworten. Die Einführung einer Steuer, die über das Finazamt eingezogen wird, ist extrem unwahrscheinlich.
Zur Frage der Rundfunkgebühr als Steuer
Die Rundfunkgebühr ist keine Steuer und darf auch keine sein. Vielmehr ist sie eine Abbgabe mit beitragsähnlichem, bzw. gebührenähnlichem Charakter (so die juristische Bezeichnung). In Deutschland gilt das Prinzip der Staatsferne des Rundfunks. Auch die Gebühren dürfen also nicht wie Steuern etwa über das Finanzamt eingezogen werden - unter anderem deshalb, weil man nicht möchte, dass der Staat dadurch indirekt Einfluss auf die Programme nehmen kann. [6] Zudem würde der Einzug der Rundfunkgebühren über das Finanzamt nicht weniger kosten, sondern mehr. [7]
Zur Frage der Gebührenbefreiung von Personen, die keinen Sozial- oder Bafög-Bescheid vorlegen können
Mit Inkrafttreten des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind die Befreiungsverordnungen (Rundfunkgebührenbefreiung) der Länder entfallen.
Ziel war und ist im Grunde eine Erleichterung im Befreiungsverfahren. Sämtliche Befreiungstatbestände knüpfen nun an bestehende soziale Leistungen an. Damit sollten insbesondere die bislang umfangreichen und schwierigen Berechnungen der Sozialbehörden und Rundfunkanstalten bei der Befreiung wegen geringem Einkommens vereinfacht werden. Die umfassenden Berechnungen zur Einkommenssituation des Antragstellers oder der Antragstellerin führten in der Vergangenheit zu zahlreichen Beschwerden der RundfunkteilnehmerInnen und zu Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten. Der Antragsteller oder die Antragstellerin musste seinen oder ihren privaten Bereich umfassend offen legen, dur Einkommensnachweise und die detaillierte Schilderung der persönliche Lebensumstände. Viele AntragstellerInnen fühlten u.a. durch die Offenlegung ihrer persönlichen Daten ihre Privatspäre verletzt.[8]
Mit der neuen Regelung kann die Gebührenbefreiung nur noch erfolgen, wenn der entsprechende Bescheid (Sozialgeld, o.ä.) vorgelegt wird oder ein besonderer Härtefall (§6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag) vorliegt. Diese Änderung führt leider zu Einschnitten bei den Personenkreisen, die bislang befreit wurden.
Bündnis 90/Die Grünen sind der Meinung, dass die GEZ in jedem Fall genau prüfen muss, ob ein Härtefall vorliegt. Sie muss prüfen, ob die Zahlung von Rundfunkgebühr den Betroffenen zuzumuten ist. Sie darf nicht nur darauf schauen, ob entsprechende Bescheide eingereicht werden können. Der Beurteilungsspielraum muss voll ausgeschöpft werden. Schließlich sollen die Regelungen zum Nutzen und nicht zu Lasten der Geringverdienenen wirken und Geringverdienende dürfen nicht schlechter gestellt werden, nur weil sie keinen Behördenbescheid vorlegen können. [9]
Anmerkungen der RFGZ:
[1] seit 1.1.2009 sind es 5,76 EUR
[2] Das ist Humbug. „Radioempfang“ ist durchaus bereits mit einem Modem möglich, durch Pufferung lässt sich sogar ein Video ansehen. Alles eine Frage der Geduld und der Leidensbereitschaft. Es gibt lt. Staatsvertrag keinen Anspruch auf brauchbare Qualität oder tatsächliche Nutzbarkeit!
[3] Nun, wer zuerst da war, sei dahin gestellt. In jedem Fall vertritt auch die FDP einen vergleichbaren Standpunkt, die RFGZ haben ein konkretes Modell 2006 präsentiert, wobei wir es nicht vom Haushalt sondern vom Bürger abhängig machen. Denn ein Haushalt kann nicht Fernsehen, die Menschen darin schon.
[4] Wo in diesem Modell Bürokratie und Kosten reduziert werden, bleibt mehr als unklar - wenn keine „stärkere Belastung“ entstehen soll - bedeutet das im Umkehrschluss wohl auch keine Entlastung: Was soll das Ganze dann?
[5] Das ist im Internet bereits der Fall - auch ohne die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Zu allem Überfluss sogar gebührenfrei, exponentiell vielfältiger als es ein öffentlich-rechtliches Angebot jemals sein kann (das systembedingt Rücksichten nehmen muss und daher einer generellen „Selbstzensur“ unterliegt) und multilingual. Wozu in ein seit Jahr(zehnt)en vorhandenes und funktionierendes System Geld für einzelne, sowieso schon bevorzugte Anbieter gepumpt werden soll, bleibt unklar.
[6] Weil wir ja auch Kirche und Staat trennen und deshalb es deshalb die Kirchensteuer gibt, auf die der Staat ja ebenfalls keine Einfluss nehmen können soll... - ? Die Kirchensteuer ist - technisch betrachtet - ebenfalls eine „Mitgliedsgebühr“, denn schon lange sind nicht mehr alle Bürger Mitglieder einer „besteuerten“ Religionsgemeinschaft (noch knapp 50%).
Eine „Haushaltsabgabe“ hat dagegen viel mehr den Charakter einer Steuer, denn grundsätzlich wohnt praktisch jeder in einem Haushalt (Obdachlose mal außen vor). Und das Wesen einer Steuer ist, dass sie gleichermaßen für jeden gilt. Eine „Steuerbefreiung“ gibt es ebenfalls. Allerdings stellt die „Staffelgebühr“ für Unternehmen das Gleichheitsprinzip in Frage, denn warum kosten Haushalte immer das Gleiche? Außerdem ist eine Wohngemeinschaft mit vielen Mitgliedern gegenüber dem Single-Haushalt deutlich besser gestellt. Das stößt die Tür für Verwaltungsklagen wieder weit auf... .
[7] Wer hat das ausgerechnet? Das würde unterstellen, dass die Finanzämter ineffizient arbeiten - das wäre dann ein Thema für den Bundesrechnungshof.
[8] Noch so ein Grund, das Finanzamt zu nehmen: Die kennen die Zahlen, es muss kein zusätzliches Papier ausgefüllt oder Daten an andere Behörden übermittelt werden. Die Privatspäre mit maximal geschützt und der Bundesdatenschutzbeauftragte freut sich.
[9] Und wie soll die GEZ das prüfen? Eine Glaskugel befragen? Da muss die Hose weiterhin runter bis auf die Knöchel, wo das würdevoller oder privatspäreschützender ist, lässt sich selbst mit bestem Wohlwollen nicht erkennen. Allerdings lässt sich sehr wohl erkennen, dass ein juristisch nicht greifbares Gebilde (die GEZ ist weder Behörde noch Unternehmen und bewegt sich mit dem Einverständnis der Politik im juristischen Vakuum!) Einblicke nehmen soll, deren Datenschutz und Objektivität nicht durch vereidigte Staatsangestellte gewährleistet wird, sondern von Menschen umgesetzt werden soll, die u.a. als freie Mitarbeiter auf Provisionsbasis arbeiten. Da bekommt der «Beurteilungsspielraum» einen ganz falen Beigeschmack.
Zuletzt aktualisiert am 21.01.2009 von Norbert Simon.
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