Pressemitteilung
RFGZ mahnt Kostenfallen der diskutierten Gebührenmodelle an
11.12.2009
Braunschweig, den 10.12.2009 – Bezug nehmend auf die Berichterstattung von Staatssekretär Stadelmaier zur Rundfunkgebühr mahnt die Interessengemeinschaft Rundfunkgebührenzahler.Deutschland (RFRGZ.DE) gut getarnte Kostenfallen beider Modelle an.
Entfiele beispielsweise die Ermäßigung für Internet-Geräte und käme es zur Gleichstellung mit „Fernsehern“, wäre jeder PC wie ein Fernsehgerät mit momentan 215,76 € jährlich rundfunkgebührenpflichtig, es bliebe mutmaßlich wie bisher bei umfangreichen Befreiungstatbeständen. Daher favorisieren aus Sicht der RFGZ.DE die Politiker die „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“, um langwierige Rechtstreitigkeiten mit Großunternehmen zu vermeiden. Außerdem würde das den gerade ausgerufenen „IT-Standort Deutschland“ gefährden. Die angekündigte und vielfach zitierte Beweislastumkehr für etwas, was man nicht hat, dürfte juristisch nicht haltbar sein. Dies stuft die RFGZ als Nebelkerze ein, mit der von der finanziell viel lukrativeren Haushalts- und Betriebsstättenabgabe abgelenkt werden soll.
Diese Abgabe erschlösse schlagartig erhebliche Zusatzeinnahmen für die Rundfunkanstalten. So haben Handwerker meist ein Home-Office und an anderer Stelle eine Werkstatt. Bisher hat das Autoradio 5,76 € gekostet. Mit dem neuen Modell wären für zwei Betriebsstätten 35,96 € monatlich fällig. Eine Wohngemeinschaft stellt üblicherweise mehrere Haushalte dar (siehe Begriffsdefinition), also müsste jeder Gemeinschaftsbewohner 17,98 € Rundfunkgebühr monatlich aufbringen. Der nebenberufliche Weihnachtsbaumverkäufer, der 14 Tage im Jahr Tannenbäume verkauft, müsste für 215,76 € Betriebstättenabgabe viele Bäume zusätzlich fällen. Der Pendler mit Dienstwohnung müsste ebenfalls tiefer in die Tasche greifen, denn er hätte zweimal Haushaltsabgabe zu zahlen.
«Nicht „das Internet soll teurer werden“, sondern die Rundfunkgebühren im Allgemeinen, insbesondere für die kleinen Leute und Betriebe», betont RFGZ-Mediensprecher Norbert Simon. «Wenn Herr Stadelmaier in seinem Bericht von 0,6% betroffenen Rundfunkteilnehmern spricht, verschleiert er die Tatsache, dass erschreckend oft bei Geringverdienern und Einzel- bzw. Kleinunternehmen eine erhebliche Mehrbelastung entsteht. Offenbar erwartet die Politik von dort geringeren Widerstand als von größeren Betrieben oder Banken, denen man in der aktuellen Krise sowieso schon das Geld in den Hals geworfen hat», ergänzt Simon.
«Sollten sich die von Herrn Stadelmaier angedeuteten Ansätze bewahrheiten, enthielte das erheblichen sozialen Sprengstoff», führt Simon aus. «Ein modernes Medienangebot definiert sich nicht über den Verbreitungsweg oder eine Örtlichkeit, sondern über den Adressaten. Jeder „Rundfunkempfänger“ – diesmal allerdings nicht das Gerät, sondern der Mensch – darf höchstens einmal zu Kasse gebeten werden, egal ob er zu Hause, im Auto, im Betrieb oder in der Freizeit unterwegs ist», verlangt Simon. Eine einfache, sozial verträgliche Lösung wäre nach Einschätzung der RFGZ eine personenbezogene Abgabe, die nur bei steuerpflichtigen Bürgern erhoben wird. Damit wäre gleichzeitig eine erhebliche Vereinfachung in Hinblick auf die vielen, teilweise äußerst komplexen Befreiungstatbestände erreicht, beispielsweise bei Geringverdienern wie Studenten und Rentnern.
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