Pressemitteilung

RFGZ wandelt sich in Interessengemeinschaft

05.06.2008

Frankfurt am Main, 05.06.2008 – Die „Rundfunkgebührenzahler Deutschland“ haben sich als Verein aufgelöst und arbeiten als „Interessengemeinschaft Rundfunkgebührenzahler.Deutschland“ weiter. Der ehemalige Vorsitzende Jan Achterrath äußerte, die Mitglieder hätten erkannt, dass einen Verein eher hinderlich sei, um „den offenbar nur noch auf Expansion, Alleinstellungsanspruch und Mehreinnahmen abzielenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Stirn zu bieten“. Achterrath ergänzte, dass die erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit des Vereins in gewohnter Weise fortgesetzt werde. „Das Team steht“, sagte Achterrath und begründete die Vereinsauflösung damit, dass dies letztendlich nur mit administrativem und finanziellem Aufwand ohne Nutzen für die Sache verbunden gewesen sei.

Der Mediensprecher der Interessengemeinschaft, Norbert Simon, ergänzte, dass man sehr erfolgreich die Vernetzung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern betreibe. In Kooperation mit anderen Informationsportalen wären bereits mehrere Klagen im gesamten Bundesgebiet informell ausgestattet worden und auf der Plattform „www.natuerlich-klag-ich.de“ zusammengeführt. Namentlich nannte Simon „www.gebuehren-igel.de“, „www.gebuehrenstop.de“ und natürlich „http://www.gebuehrenstop.de“ neben „www.rfgz.de“ als aktive Teilnehmer am Informationsaustausch. „Allerdings leben wir maßgeblich von den Anfragen per Mail oder Telefon, denn da erfahren wir sehr konkret, was bei einzelnen Bürgerinnen und Bürgern geschieht und sie bewegt“, sagte Simon.

Die neueste Masche der Gebührenbeauftragten sei, Student(inn)en zu überreden, statt des ausschließlich vorhandenen PC doch ein Radio anzumelden, weil das besser sei. „Das ist für die Prämie des Außendienstlers der Rundfunkanstalten besser – für die Studierenden ist das erheblich schlechter. Denn ein Radio kostet in jedem Fall Gebühren“, fügt Simon an. Er erwarte in Kürze die ersten Urteile zu von der Interessengemeinschaft inhaltlich unterstützten Klagen. Darin würde den öffentlich-rechtlichen Sendern sehr deutlich signalisiert , dass das Internet nicht ihnen gehöre. Die Sender wären dort zwar durchaus willkommen, aber eine Gebührenpflicht aufgrund ihres Angebots ließe sich keineswegs rechtfertigen.

Zurück